Österreich

"Hitzefrei" gibt es in NÖ ausschließlich am Bau

Heute Redaktion
Teilen
Ab 35 Grad im Schatten können Bauarbeiter "Hitzefrei" bekommen.
Ab 35 Grad im Schatten können Bauarbeiter "Hitzefrei" bekommen.
Bild: iStock

Bei der AK Niederösterreich trudeln derzeit laufend Anfragen von Arbeitnehmern ein, die wissen wollen, ab wie viel Grad sie "Hitzefrei" bekommen.

Bis zu 38 Grad hatte es am Dienstag in Niederösterreich, da wollten nicht wenige den Bürosessel gegen das Badetuch eintauschen. Bei der AK NÖ wurde besonders eine Frage gerne gestellt: "Ab welchen Temperaturen muss der Chef Beschäftigten frei geben?" Die ernüchternde Antwort: "Nie".

"Nur bei Bauarbeitern gibt es eine Sonderregelung. Wenn es länger als drei Stunden 35 Grad im Schatten hat, können Arbeitgeber die Arbeiter nach der Schlechtwetterregelung den Rest des Tages nachhause schicken. Die Betroffenen bekommen dann den Großteil des Verdienstentgangs ersetzt", so Christian Haberle, AK Niederösterreich-Experte.

Verpflichtungen haben aber auch Arbeitgeben abseits der Baubranche. Sie müssen bei enormer Hitze Wasser bereitstellen und den Arbeitsplatz kühlen, wenn möglich. "Nie den Arbeitsplatz verlassen, wenn es heiß ist. Damit könnte man einen Entlassungsgrund liefern", rät Haberle.

Es gibt auch kein Recht auf eine Klimaanlage am Arbeitsplatz. "Wenn aber eine Klimaanlage installiert ist, muss der Arbeitgeber sie bei Hitze auch aufdrehen und die Räume kühlen", erklärt der Experte. Auch Lüftungen müssen verwendet werden, wenn sie installiert sind.



(min)