Österreich

4.000 Euro Geldbuße für Handel mit Schildkröten

Ein 54-jähriger Österreicher musste am Mittwoch am Landesgericht Wr. Neustadt auf die Anklagebank. Er hatte gegen das Artenhandelsgesetz verstoßen.

Heute Redaktion
Teilen
Angeklagter handelte mit verschiedenen Schildkröten
Angeklagter handelte mit verschiedenen Schildkröten
Bild: salpa, iStock (Symbol)

Seit er ein Kind ist, züchtet ein heute 54-Jähriger aus Niederösterreich Schildkröten, hat dadurch ein größeres Fachwissen. Und dennoch musste der Mann am Mittwoch wegen eines Vergehens gegen das Artenhandelsgesetz am Landesgericht Wiener Neustadt auf der Anklagebank Platz nehmen.

Er hatte laut Anklage rund 25 Schildkröten (größtenteils griechische Landschildkröten und fünf Breitrandschildkröten) vorschriftswidrig aufbewahrt und ohne Bescheinigung für den Verkauf inseriert (Anm.: manche und vor allem regelmäßige Verstöße gegen das Artenhandelsgesetz können theoretisch mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden - z.B. § 7 Abs 4).

Der Angeklagte kam mit einer Diversion davon, muss innerhalb der nächsten sechs Monate 4.000 Euro Geldbuße bezahlen. Dann ist die Causa für ihn erledigt.

(Lie)