Wienerin stinksauer
Achtung! Hinter diesem Brief steckt fiese Betrugsmasche
Viele Wiener bekommen Anwaltsbriefe, weil vermeintliche Online-Bestellungen nicht bezahlt wurden. Dahinter steckt ein Identitätsdiebstahl.
Betrüger sind erfinderisch, das zeigt jetzt eine völlig neue Masche: Die Wienerin Zdenka (60) bekam vor einigen Tagen einen Brief von einer Anwaltskanzlei zugeschickt. Darin stand, dass sie bei einer Shopapotheke Waren im Wert von einigen hundert Euro bestellt habe.
Doch die 60-Jährige ist sich sicher: Dort habe sie niemals etwas eingekauft. Der in dem Schreiben vermeintliche Jurist erklärt weiters, dass er von der Firma Ratepay GmbH beauftragt wurde, den Akt zu den offenen Rechnungen zu bearbeiten.
Anwälte fordern fast 440 Euro
Angeführt sind am Ende auch noch die Kontodaten des Auftraggebers und eine Ankündigung, Klage einzureichen, falls das Geld nicht überwiesen werde. Die Forderung hat es in sich: 438,35 Euro soll die völlig ahnungslose Wienerin nun bezahlen. "Ich habe nichts bestellt, also bezahle ich auch nichts", zeigt sie sich selbstsicher im "Heute"-Talk.
Tatsächlich stehen ihre Chancen gut, aus der Causa herauszukommen, ohne den Betrag begleichen zu müssen. Laut dem Verein für Konsumentschutz (VKI) ist der Brief von dem Anwalt kein Einzelfall. Seit über einem Jahr werden diese nämlich an unschuldige Personen verschickt.
Identitätsdiebstahl sorgt für Ärger
Betrüger haben offensichtlich Datensätze im Internet gestohlen und kaufen nun im Namen anderer online kräftig ein. Bezahlen tun sie ihre Waren jedoch nicht. Die rechtmäßigen Verkäufer melden sich letztendlich bei den Betrugsopfern und fordern die Bezahlung der Produkte. Es handelt sich also um einen klassischen Identitätsdiebstahl. Aber wie kommt man da als Betroffener wieder raus?
VKI-Juristin Elisabeth Barth erklärt im "Heute"-Talk, wie man in solchen Fällen vorgehen sollte. Das Schlimmste was man machen kann, ist die Briefe zu ignorieren. Der erste Schritt sollte auf eine Polizeiinspektion führen: Dort zeigt man den Betrug an.
Anschließend schreibt man den Anwalt und das Unternehmen an und erklärt den Sachverhalt. Wichtig dabei: Eine Kopie der Anzeigenbestätigung mitschicken. Laut Barth werden die Mahnverfahren dann in der Regel auch gestoppt bzw. eingestellt.
„Wer nichts bestellt und nichts erhalten hat, braucht auch nichts zu zahlen.“
Falls das jedoch nicht der Fall ist, sollte man sich an eine Konsumentenschutzorganisation wenden, die anschließend intervenieren kann. Wichtig ist, die Briefe auf keinen Fall zu ignorieren, aber auch kein Geld zu überweisen. "Wer nichts bestellt und nichts erhalten hat, braucht auch nichts zu zahlen", so die Juristin im "Heute"-Talk. Wer sich unsicher ist und dennoch rechtliche Beratung haben möchte, kann diese beim VKI um 30 Euro einholen.
Schräg, skurril, humorvoll, täglich neu! Das sind die lustigsten Leserfotos.
Auf den Punkt gebracht
- Eine Wienerin erhält einen Anwaltsbrief, in dem sie aufgefordert wird, für angebliche Online-Bestellungen zu bezahlen, die sie nie getätigt hat
- Es handelt sich um einen Fall von Identitätsdiebstahl, bei dem Betrüger im Namen anderer Personen online einkaufen
- Betroffene sollten den Betrug bei der Polizei anzeigen und sich an eine Konsumentenschutzorganisation wenden, um das Mahnverfahren zu stoppen
- Es ist wichtig, die Briefe nicht zu ignorieren und kein Geld zu überweisen