Coronavirus

Ab 20 Uhr Besuchsverbot in fremden Wohnungen

Jetzt wird klar, wie hart die nächtliche Ausgangssperre tatsächlich wird. Besuche bei Familie, Freunden oder Nachbarn sind von 20 bis 6 Uhr verboten.

Heute Redaktion
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Die Polizei wird ab Dienstag verstärkt Präsenz auf den Straßen zeigen.
Die Polizei wird ab Dienstag verstärkt Präsenz auf den Straßen zeigen.
picturedesk.com

Ab Dienstag, 0.00 Uhr, gelten in Österreich 20 neue Corona-Regeln und eine nächtliche Ausgangssperre zur Bekämpfung der Pandemie. Die Bundesregierung sprach bei einer Pressekonferenz am Samstag im Kanzleramt auch von Kontaktverboten. Nun wird klar, was damit gemeint ist.

Es gibt zwar – wie berichtet – fünf Ausnahmen, um zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens die Wohnung zu verlassen. Diese sind:

► Berufliche Zwecke
► Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
► Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten
► Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
► Körperliche und psychische Erholung

Keine Besuche

Aber darf ich diese dazu nützen, zu Freunden, Bekannten, Nachbarn oder Familienmitgliedern zu spazieren? Die harte Antwort ist: nein. Die neue Verordnung ist, wie die "Presse" nun berichtet, strenger als jene aus dem Frühjahr. Ein einziges Wörtchen ist hierfür entscheidend: Man darf den eigenen Wohnraum aus den genannten fünf Gründen verlassen. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, fremde Wohnungen oder Häuser betreten zu dürfen. Dieser Umstand könnte – neben dem Argument Lärmbelästigung bei Partys – eine polizeiliche Nachschau in den Privathaushalten der Österreicher möglich machen. Bekanntlich wurde bisher immer betont, dass der Staat hier nichts zu suchen habe.

Man darf Lebenspartner sehen

Doch auch im Fall der Besuchsverbote dürfte es Schlupflöcher geben. So sind ja die Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten ausgenommen. Nicht immer ist das bekanntlich in den eigenen vier Wänden möglich. Ein Pendeln zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz sei auch in der Nacht erlaubt, stellte der Gesundheitsminister am Sonntag klar. Und: Man darf auch einen Lebenspartner, mit dem man nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aufsuchen.

Polizei wird scharf kontrollieren

Innenminister Karl Nehammer (VP) betonte, dass die Polizei "rigoros", aber mit Augenmaß vorgehen werde: "Und zwar mit der 3D-Strategie." Das heißt: "Dialog, Deeskalation – und wenn das alles nichts hilft: durchgreifen." So hat der Polizeiminister etwa angekündigt, dass jeder, der nachts mit Freunden und mit einem Bier im Park feiert, angezeigt werde. In diesem Fall drohen Strafen von bis zu 1.450 Euro.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com