Coronavirus

Brisantes neues Papier lässt die Impfpflicht platzen

Ein brisantes Papier zum COVID-19-Impfpflichtgesetz hat die ELGA an die Regierung übermittelt: Die Impfpflicht sei nicht durchführbar, heißt es darin.

Rene Findenig
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In der aktuellen Form sei die Impfpflicht nicht durchführbar, heißt es in einem neuen Bericht der ELGA.
In der aktuellen Form sei die Impfpflicht nicht durchführbar, heißt es in einem neuen Bericht der ELGA.
JFK / EXPA / picturedesk.com

87 Seiten umfasst das Dokument mit dem Titel "Datenschutz-Folgenabschätzung" der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA, in der auf die Fragen zur "Datenverarbeitung im Rahmen der Impfpflicht im zentralen Impfregister" eingegangen wird – und das die Impfpflicht, zumindest in der geplanten Form, zu Grabe tragen könnte. Nach "Heute"-Informationen wurde das Dokument bereits an die Regierung übermittelt. Der Inhalt hat es in sich: Gleich auf mehreren Ebenen sieht die ELGA die Impfpflicht für nicht umsetzbar, nicht verhältnismäßig, nicht geeignet und datenschutzrechtlich bedenklich. Stimmt nun auch die Datenschutzbehörde zu, ist die Impfpflicht wohl Geschichte.

Berichtet wird, dass die ELGA durch das COVID-19-Impfpflichtgesetz zur Verantwortlichen für "die personenbezogene Verarbeitung von Ausnahmen von der generellen COVID-19-Impfpflicht im Zentralen Impfregister" sowie "die Übermittlung der Impfdaten und Ausnahmen an den Gesundheitsminister unter anderem zur Verhängung von Strafen gegenüber Nichtgeimpften" gemacht werde. Die an die ELGA übertragene Datenverarbeitung sei notwendige Bedingung "für die Vollziehung der COVID-19-Impfpflicht und setzt diese daher logisch voraus", heißt es weiter.

"Eine Eignung liegt nicht vor, weil sich nur mehr ein irrelevanter Anteil an Ungeimpften aufgrund der Impfpflicht impfen lassen wird"

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung der Daten wurde deshalb die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht von der ELGA geprüft – und das Urteil fällt vernichtend aus. "Maßnahmen – wie etwa die COVID-19-Impfpflicht – können nur verhältnismäßig sein, wenn sie unter anderem geeignet und erforderlich sind. Beide Kriterien sind gegenwärtig nicht erfüllt", so die Zusammenfassung. Die Eignung liegt nicht vor, "weil sich nur mehr ein irrelevanter Anteil an Ungeimpften aufgrund der Impfpflicht impfen lassen wird".

Die Erforderlichkeit wiederum liege gleich aus mehreren Gründen nicht vor. Es könne nicht gesichert von einer Überlastung der Normalbettenkapazitäten in den Spitälern ausgegangen werden, bei Vorherrschen der Omikron-Variante könne eine Überlastung der Intensivbettenkapazitäten der Spitäler ausgeschlossen werden, es liege in Österreich bereits eine Immunitätsrate von über 90 Prozent vor und wissenschaftliche Argumente würden nur die medizinische Sicherheit beleuchten, "aber die gesellschaftliche Dimension einer generellen Impfpflicht außer Acht lassen". Außerdem seien "noch nicht alle gelinderen Maßnahmen ausgeschöpft" worden, so die ELGA.

"Eine sanktionsbewehrte COVID-19-Impfpflicht ist daher unter den gegebenen Umständen nicht verhältnismäßig, weshalb – in weiterer Folge – auch die Verarbeitung zur Vollziehung der COVID-19-Impfpflicht unzulässig ist"

Brisant: Weiters heißt es, die COVID-19-Impfpflicht sei mit "erheblichen Risiken behaftet", etwa der "Polarisierung der Gesellschaft, der Überlastung der öffentlichen Verwaltung, einem großen Streitpotential im Arbeitsrecht, einem generellen Vertrauensverlust in öffentliche Gesundheitsmaßnahmen oder einem irreversiblen Vertrauensverlust in ELGA wegen der Verhängung von Strafen auf Basis von Gesundheitsdaten". Fazit: "Eine sanktionsbewehrte COVID-19-Impfpflicht ist daher unter den gegebenen Umständen nicht verhältnismäßig, weshalb – in weiterer Folge – auch die Verarbeitung zur Vollziehung der COVID-19-Impfpflicht unzulässig ist."

Es werde von der ELGA "keine positive Datenschutz-Folgenabschätzung erfolgen", heißt es schließlich zusammenfassend, denn es sei eine Konsultation der Datenschutz-Grundverordnung durchzuführen. "Zulässig ist allerdings – soweit keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden – die technische Vorbereitung der Systeme für den Fall einer späteren Zulässigkeit der COVID-19-Impfpflicht", so die ELGA. Würden allerdings Verarbeitungen von Daten trotz Unzulässigkeit durchgeführt, "können im schlimmsten Fall zu Schadenersatzforderungen gegen die ELGA GmbH in Milliardenhöhe" folgen.

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    Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler verkündeten am 9. März 2022 die "vorübergehende Aussetzung" der Corona-Impfpflicht.
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    HEUTE / Denise Auer