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Bub vor Zug gestoßen – Bleibt ICE-Täter straffrei?

Heute Redaktion
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Die Ermittlungen zum Fall im Frankfurter Hauptbahnhof sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft will keine Anklage gegen den 40-jährigen Eritreer erheben.

Die Tragödie sorgte weltweit für Schlagzeilen: Am 29. Juli 2019 stieß ein Mann im Frankfurter Hauptbahnhof eine Frau und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE - "Heute.at" berichtete.

Die Frau konnte sich noch in letzter Sekunde retten, doch der Bub wurde von dem Zug erfasst und erlitt tödliche Verletzungen. Der 8-Jährige hatte keine Chance. Der Täter wollte noch zwei weitere Menschen auf die Gleise schubsen, was ihm jedoch nicht gelang.

Beim Täter handelt es sich um den psychisch kranken Habte A. Der 40-jährige Eritreer lebt in Zürich und galt in der Schweiz als gut integriert.

Nach der Tat ergriff der Mann zunächst die Flucht, konnte jedoch schnell von der Polizei festgenommen werden. Wie die "Frankfurter Allgemeine" berichtet, sind die Ermittlungen nun abgeschlossen.

ICE-Täter schuldunfähig?

Die Staatsanwaltschaft will demnach keine Anklage erheben, sondern hat einen Antrag auf eine Unterbringung in einer Psychiatrie gestellt. Dies, weil Habte A. aufgrund seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig sei, heißt es in dem Bericht.

Der Prozess im Fall soll bereits nächstes Jahr stattfinden. Dabei soll die Tat am 29. Juli am Frankfurter Bahnhof nochmals aufgearbeitet werden.

Zudem soll geklärt werden, ob A. tatsächlich aufgrund seiner Psychose gehandelt hat. Der 40-Jährige soll unter Verfolgungswahn gelitten haben. Auch Stimmen soll er gehört haben.

Der Anwalt der Opferfamilie will das psychiatrische Gutachten "genau prüfen", wie er der Zeitung sagt. Falls nötig werde er ein eigenes Gutachten in Auftrag geben.

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