Coronavirus

Corona-Kritikerin Rösch verliert Arzt-Job im LKH Graz

Die Grazer Ärztin Konstantina Rösch sorgte mit teils haarsträubenden Aussagen zur Corona-Pandemie für Aufregung. Jetzt folgte die Fristlose.

Roman Palman
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Screenshot aus Röschs Video-Statement: "Die Masken nieder!", 22. August 2020
Screenshot aus Röschs Video-Statement: "Die Masken nieder!", 22. August 2020
Vimeo/IRHI

"[Schutz-]Masken dienen ausschließlich der Demütigung, der Konditionierung und sind ein Zeichen des Gehorsams und der Unterwerfung", skandierte Konstantina Rösch erst vor zwei Wochen öffentlich in einem Videostatement mit dem Titel "Die Masken nieder!". Bereits davor hatte die Ärztin am LKH Graz mit ihren Aussagen zur Corona-Pandemie immer wieder für Aufregung gesorgt.

Jetzt ist sie ihren Job los! Wie die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) am heutigen Dienstag mitteilt, wurde der Corona-Kritikerin fristlos gekündigt.

Vertrauen "nachhaltig erschüttert"

Nach einer früheren Ermahnung im Sommer sei der KAGes nun eine Patientenbeschwerde bekannt geworden, die – im Unterschied zum damaligen Anlass – das Verhalten der Ärztin im Umgang mit einer Patientin direkt am Arbeitsplatz betreffe. Daraufhin sei Rösch am vergangenen Freitag vorübergehend vom Dienst freigestellt worden.

Die Medizinerin habe diesen Umstand selbst aktiv medial weitergegeben, sei aber dann weder zu dem klärenden Gespräch am Montag noch dem Ersatztermin am Folgetag erschienen, schreibt der Spitalsbetreiber. Das Resümee: "Dieses Verhalten hat das Vertrauen in die Mitarbeiterin nachhaltig erschüttert, weshalb von Seiten des Dienstgebers die Entlassung und somit die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses ausgesprochen wurde."

"Betrifft meine Mandantin überhaupt nicht"

"Dies ist schlicht nicht korrekt", kontert die beschuldigte Medizinerin laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung". Ihr Anwalt Roman Schiessler spricht von einem "befremdlichen" Vorgehen der KAGes: Die Entlassung sei erfolgt, als seine Mandantin im Urlaub gewesen sei. Deshalb habe sie nicht zu der Aussprache kommen können. Auch sei die nun angeführte Beschwerde bereits im April aufgenommen worden: "Eine Patientin hat sich über eine Krankenschwester beschwert, die ihr ohne Schutzmaske ein Essen brachte. Dies betrifft meine Mandantin überhaupt nicht", so der Jurist abschließend. Die Entlassung soll nun vor Gericht angefochten werden.