Politik

Corona-Montag: Was sich jetzt wirklich alles ändert

Die Corona-Zahlen steigen in Österreich seit mehreren Tagen drastisch an. Verschärfte Maßnahmen treten ab Montag in Kraft.

Heute Redaktion
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Ab Montag wieder strenge Maskenpflicht in Österreich.
Ab Montag wieder strenge Maskenpflicht in Österreich.
Apa/Picturedesk

Die Regierung verschärft wegen ansteigender Corona-Zahlen wieder die Maßnahmen. Am Samstagabend wurde die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) auf der Website kundgemacht.

Ab Montag 00.00 Uhr gilt österreichweit wieder eine Maskenpflicht in fast allen öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie Verschärfungen bei Events und im Gastro-Bereich. Bisher galt die NMS-Pflicht nur im Lebensmittelhandel, in Apotheken, Banken, Tankstellen und den öffentlichen Verkehrsmitteln.

An folgenden Orten muss wieder eine Maske getragen werden:

► im gesamten Handel
► in der Gastronomie für Kellner, Indoor dürfen Speisen und Getränke nur noch an Sitzplätzen genossen werden.
Das Sitzen an der Bar wird wieder verboten.
► Dienstleistungsbereiche mit Kundenkontakt
► Parteienverkehr bei Behörden
► in Schulen außerhalb des Klassenverbandes
► in Fitnessstudios, außer bei der unmittelbaren Sportausübung 

Maskenpflicht bei Indoor-Sportveranstaltungen

Weiters wurde die Maskenpflicht auch auf weitere Bereiche ausgedehnt. So muss auch beim Besuch von Indoor-Sportveranstaltungen, Museen, Bibliotheken, Ausstellungen und sonstigen Freizeiteinrichtungen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch in Schwimmbädern braucht man eine Maske, außer man befindet sich in der Schwimmhalle oder in den Duschen.

Auch in der Gastronomie gibt es wieder Verschärfungen. Vom erstmaligen Betreten eines Lokals bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde bzw. die Kundin gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner/ihrer Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Gleiches gilt beim Verlassen der Gaststätte. Die Sperrstunde bleibt bei ein Uhr.

Um künftig zu verhindern, dass in der Gastronomie die Gäste zu eng beisammenstehen, wird das Essen und Trinken dort nur mehr im Sitzen erlaubt sein. In der Verordnung spricht man von "Verabreichungsplätzen". Allerdings gilt dort keine Maskenpflicht für die Gäste, sondern nur für das Personal.

Als Alternative zur Maske bei Dienstleistungen werden in der Verordnung Plexiglasscheiben als Schutzmaßnahme genannt. Das bedeutet, dass an der Supermarktkasse das Personal künftig nicht zwingend mit Mund-Nasen-Schutz arbeiten muss. 

Mini-Veranstaltungen

Veranstaltungen schrumpfen wieder. Events ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen sind nicht mehr erlaubt, im Freien ist bei 100 Personen Schluss.

Gibt es bei einer Veranstaltung  zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, so dürfen daran in geschlossenen Räumen künftig maximal 1.500 Personen teilnehmen, Outdoor-Veranstaltungen sind mit 3.000 Personen limitiert. Auf den zugewiesenen Plätzen muss der Mund-Nasen-Schutz nicht getragen werden. Events mit über 200 Personen haben einen CoV-Beauftragten zu bestellen und ein entsprechendes CoV-Präventionskonzept zu erarbeiten und umzusetzen.