Österreich

Drei Tage nach Fehlgeburt wurde Frau (27) gekündigt

Heute Redaktion
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Schwerer Schicksalsschlag für junge Frau
Schwerer Schicksalsschlag für junge Frau
Bild: iStock (Symbol)

Schwerer Schicksalsschlag für eine junge Mostviertlerin: Als sie drei Tage nach ihrer Fehlgeburt diese dem Arbeitgeber meldete, drängte sie der Boss zur Kündigung.

Schwerer Schicksalsschlag für eine Sekretärin einer Arztpraxis im Mostviertel. Kurz nachdem sie schwanger geworden war, wurde der Tod ihres ungeborenen Kindes festgestellt. Noch während des Krankenstands erhielt sie die Kündigung.

„Der Dienstgeber hat den geltenden Kündigungsschutz ignoriert. Nach Intervention unseres AK-Beraters wurden der Frau ihre offenen Ansprüche überwiesen", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Die Freude über das Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft währte für die 27-jährige Sekretärin nicht lange. Nur ein Monat später wurde sie von ihrem Arzt aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands krank geschrieben, kurz darauf der Tod des Ungeborenen festgestellt. Drei Tage nach der erfolgten Fehlgeburt teilte sie diese telefonisch ihrem Dienstgeber mit, und die Antwort darauf war ein weiterer schwerer Schlag für die Frau.

Sie wurde aufgefordert, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen, weil der Krankenstand zu lange dauern würde. Weil die Sekretärin dies ablehnte, wurde ihr noch am Telefon und einen Tag später auch schriftlich die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen.

Nach ihrem insgesamt zweimonatigen Krankenstand infolge der Fehlgeburt ließ die leidgeprüfte Mostviertlerin die Endabrechnung von einem Experten der Arbeiterkammer Amstetten prüfen.

Dabei stellte sich heraus, dass die ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam war, weil sie fast um ein Monat zu früh erfolgte: „Nach einer erlittenen Fehlgeburt gilt ein Kündigungsschutz von vier Wochen. Dieser wurde bei der Kündigung nicht berücksichtigt, weshalb wir erfolgreich beim Dienstgeber intervenieren konnten", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Die offenen Ansprüche aus der Kündigungsentschädigung betrugen insgesamt 3.590 Euro und wurden vom Dienstgeber nachgezahlt.

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