Coronavirus

Dritter Lockdown – das sind alle neuen Corona-Regeln

Am 26.12. tritt in Österreich der dritte Lockdown in Kraft. Nahezu alles wird geschlossen, es gibt strenge Ausgangsbeschränkungen. Die Details.

Heute Redaktion
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Bundeskanzler Sebastian Kurz gibt die Corona-Regeln für Silvester 2020 vor.
Bundeskanzler Sebastian Kurz gibt die Corona-Regeln für Silvester 2020 vor.
picturedesk.com, "Heute"-Montage

Jetzt ist es offiziell: Die Bundesregierung hat, wie von "Heute" bereits seit Donnerstag berichtet, einen dritten harten Lockdown für das Land verfügt. Die Zahlen sollen durch eine Verschärfung der Maßnahmen hinuntergedrückt werden. Ziel: 7-Tage-Inzidenz von unter 100. Der Shutdown tritt in der Nacht vom Christtag zum Stefanitag in Kraft und läuft vorerst bis zum 17. Jänner. Wer dann nicht am Massentest teilnimmt, muss noch eine weitere Woche ganztägige Ausgangssperren in Kauf nehmen und FFP-2-Maske beim Einkaufen im Supermarkt tragen. Die Übersicht über die neuen Corona-Maßnahmen:

1
Weihnachten

Die bereits verkündeten Regelungen für 24. und 25. Dezember bleiben aufrecht. Das heißt: Treffen von 10 Personen aus 10 unterschiedlichen Haushalten sind möglich.

2
Silvester

Der Jahreswechsel 2020/2021 wird ein einsamer: Wie in Deutschland gibt es kein Pardon; auch zu Silvester gilt eine ganztägige Ausgangsbeschränkung.

3
Vier Wochen harter Lockdown

Das neue Jahr startet dann mit einem vierwöchigen harten Lockdown. Ab 26. Dezember bis 24. Jänner gelten die Ausgangsbeschränkungen wieder den ganzen Tag.

Handel und körpernahe Dienstleistungen werden geschlossen, click & collect ist im Handel möglich – erste Öffnungen gibt es ab 18. Jänner.

Schulen 7. Jänner bis 17. Jänner im Distance Learning – danach Rückkehr nach Massentest.

Outdoor-Sport (inklusive Liften): Erlass mit Regelung vor Ort durch Land oder Bezirk: Wenn Entscheidung zur Öffnung, dann muss laut Regierung die Sicherheit mit strengen Schutzmaßnahmen gewährleistet werden.

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Freitesten

Wer sich testen lässt, kann laut der Bundesregierung ab 15./16./17. Jänner (Massentest-Termin) mehr Freiheiten erwerben (tagsüber Treffen mit einem anderen Haushalt, Einkaufen im Handel, Gastronomie- und Schulbesuche). Wer sich nicht testen lässt, muss weiterhin ganztägige Ausgangsbeschränkungen in Kauf nehmen und überall, wo man hindarf (z.B.: Arbeit, Lebensmittel einkaufen) FFP-2-Maske tragen, wo sonst MNS vorgeschrieben ist.

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Wiederöffnung

➤ In der Woche 18.-24. Jänner (letzte Woche ganztägige Ausgangsbeschränkung) öffnen Schule, Handel und Gastronomie – aber nur für alle, die einen negativen Antigen-Test vorweisen können, der nicht älter ist als 1 Woche.

Schüler und Lehrer ohne negativem Testergebnis müssen – wie von "Heute" bereits berichtet – eine FFP2-Maske tragen.

➤ Am 18. Jänner Öffnung (überall mit strengen Auflagen und negativem Testergebnis): Kultur, Gastro, Tourismus, Sport (kontaktlos, Zuschauer)

6
Pflicht-Tests

Für einige Berufsgruppen wird ein Antigen-Test ein Mal pro Woche zur Pflicht. Kommt man diesem nicht nach, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Der Pflicht-Test gilt für folgende Jobs: 

➤ Lehrerinnen und Elementarpädagoginnen

➤ Friseure und körpernahe Dienstleistungen

➤ Gastronomie – Personal mit Kundenkontakt

➤ Handel – nur wenn direkter Kundenkontakt

➤ Verkehr - alle Personen mit Fahrgastkontakt, auch Buslenker

➤ Gesundheitsbereich: alle Berufe mit regelmäßigen Patientenkontakt

➤ Alten- und Pflegeheime: Testung zweimal pro Woche (bereits jetzt geregelt)

➤ Bauwirtschaft - bevorzugt wäre betriebliche Ebene

7
Regionale Maßnahmen

Regionen, in denen die Neuinfektionen eine bestimmte 7-Tages-Inzidenz (Basis: AGES-Zahlen) überschreiten

Massentestung muss durchgeführt werden und regionaler Lockdown wird verhängt

➤ Möglichkeit zum Freitesten

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