Österreich

Fußfessel für Salzburgs Ex-Bürgermeister Schaden?

Nach Schuldspruch im Swap-Prozess: Heinz Schaden und Othmar Raus dürften die Voraussetzungen für eine Fußfessel erfüllen.

Heute Redaktion
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Am Mittwoch bestätigte der Oberste Gerichtshof sämtliche Schuldsprüche in der Swap-Affäre. Heinz Schaden, der ehemalige Bürgermeister der Stadt Salzburg, wurde wegen Untreue zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt. Salzburgs Ex-Finanzlandesreferent und Ex-Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus zu zweieinhalb Jahren, davon zehn Monate unbedingt ("Heute.at" hat berichtet).

Dennoch ist es wahrscheinlich, dass die beiden Salzburger Ex-Spitzenpolitiker nicht im Gefängnis, sondern im elektronisch überwachten Hausarrest landen. Da ihre zu verbüßende Strafzeit zwölf Monate nicht übersteigt, kann ein Antrag auf Genehmigung einer Fußfessel bei der JA Salzburg gestellt werden.

Strenge Kriterien für Fußfessel

Die Genehmigung einer Fußfessel obliegt genau geregelter Kriterien. So müssen die Kandidaten beispielsweise über eine geeignete Unterkunft verfügen und einer Beschäftigung nachgehen bzw. ein Einkommen erzielen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Darüber hinaus sieht das Gesetz die Prüfung ihrer Wohnverhältnisse, des sozialen Umfelds und "sonstiger Risikofaktoren" vor, die einem Hausarrest entgegenstehen könnten. Die Kosten des Hausarrests tragen die Fußfessel-Träger.

Raus könnte auch aufgrund seines angeschlagenen Gesundheitszustands Haftunfähigkeit geltend machen. Die gegen ihn geführten strafrechtlichen Ermittlungen hätten den langjährigen Salzburger Landesrat gesundheitlich angeschlagen.