Gewürgt, geschlagen – aber nicht vergewaltigt?
Heute.at
  • Gewürgt, geschlagen – aber nicht vergewaltigt?
    1 /5 Eine 15-Jährige verabredete sich im März 2021 mit einem 21-Jährigen via Snapchat.
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    20min/Michael Scherrer (Symbolbild)
  • Gewürgt, geschlagen – aber nicht vergewaltigt?
    2 /5 Sie bezichtigte ihn danach der Vergewaltigung. Er bestritt den Tatvorwurf.
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    20min/Steve Last
  • Gewürgt, geschlagen – aber nicht vergewaltigt?
    3 /5 Das Gericht folgte den Aussagen des Beschuldigten. Die Klägerin habe zu widersprüchliche Angaben gemacht. Und es sei unklar, ob und wann sie ihm mitgeteilt haben soll, keine sexuellen Handlungen zu wollen.
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    20min/Steve Last
  • Gewürgt, geschlagen – aber nicht vergewaltigt?
    4 /5 Für Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt, wirft das Urteil Fragen auf: "Ein Mann wird der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung freigesprochen. Aber er wird wegen Tätlichkeiten verurteilt, weil er das Mädchen während der sexuellen Handlungen geschlagen und gewürgt hat. Bitte was?", schreibt sie auf Twitter.
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    Timo Orubolo
  • Gewürgt, geschlagen – aber nicht vergewaltigt?
    5 /5 Laut Christian Lenz, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Lenz und Caduff, erfolgen nach dem derzeitigen Sexualstrafrecht Verurteilungen nur, wenn keinerlei Zweifel an den Aussagen der Geschädigten bestehen.
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    Privat
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