Wirtschaft

Grasser will von Ex- Steuerberater 336.000 Euro

Heute Redaktion
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Gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist ein Steuerverfahren anhängig. Deshalb klagt er seinen früheren Steuerberater Deloitte auf Schadenersatz, berichtet der "Kurier". Grasser wirft der Firma vor ihn falsch beraten zu haben und will 366.600 Euro Schadenersatz. Deloitte riet ihm zu einem Steuer-Konstrukt mit Stiftungen in Liechtenstein, Zypern und auf den British Virgin Islands.

Gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist ein Steuerverfahren anhängig. Deshalb klagt er seinen früheren Steuerberater Deloitte auf Schadenersatz, berichtet der "Kurier". Grasser wirft der Firma vor ihn falsch beraten zu haben und will 366.600 Euro Schadenersatz. Deloitte riet ihm zu einem Steuer-Konstrukt mit Stiftungen in Liechtenstein, Zypern und auf den British Virgin Islands.

Am vergangenen Mittwoch haben Grasser und seine Beratungsfirma Valuecreation beim Handelsgericht Wien eine Schadenersatzklage eingebracht – gegen das Steuerberatungsunternehmen Deloitte und den Deloitte-Partner Peter Haunold. Das bestätigt Ex-Justizminister und Anwalt Dieter Böhmdorfer, der eine 25 Seiten starke Klage verfasst hat.

Deloitte: Haben "keine Beratungsfehler begangen"

"Wir haben die Klage noch nicht erhalten, sie kommt für uns aber nicht ganz überraschend", sagte Deloitte-Partner Harald Breit. Man habe "vollkommen korrekt gehandelt" und es seien "keine Beratungsfehler begangen worden". "Wir werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, um uns zu wehren."

Anwalt Böhmdorfer will für Grasser vor Gericht beweisen, "dass er die steuerliche Beratung ausschließlich dafür in Anspruch genommen hat, um eine korrekte und problemlose Veranlagung seines Einkommens und Vermögens vornehmen zu lassen". Sollten die Finanzbehörden oder ein Gericht finden, dass dem nicht so ist, wollen Grasser uns sein Anwalt, dass der Steuerberater etwaige Kosten selbst schluckt.  

Grasser behauptet in der Klage, dass Deloitte dem Ex-Minister zur Gründung der Beratungsfirma Valuecreation GmbH, der Liechtensteiner Stiftung Waterland und fünf weiteren Auslands-Gesellschaften geraten hat. Dabei soll ihn die Steuerberatungsfirma "in keinster Weise darüber aufgeklärt haben", dass die empfohlene Konstruktion nicht ganz koscher sein könnte.

Grasser soll nicht gewusst haben, dass Steuerschlupfloch rechtswidrig war

Hätte er gewusst, bringt Grasser nun vor, dass die Rechtmäßigkeit seines Firmengeflechts von der Steuerbehörde "auch nur in Zweifel gezogen werden könnte, hätte er sich für eine andere Konstruktion entschieden". Auch habe er seinen Steuerberater im Frühjahr 2009 beauftragt, "die gesamte Konstruktion im Zuge der Steuererklärungen 2007 dem Finanzamt offenzulegen".

Grasser fordert laut "Kurier" von Deloitte nicht nur angeblich "überhöhte Honorare" zurück, sondern auch jene bisher knapp 92.000 Euro Rechtsanwalts - und Beraterkosten, die ihm jetzt wegen des Steuer- und Finanzstrafverfahrens verrechnet werden.

Finanz will von Grasser 5,4 Millionen Euro

Die Finanz verlangt von Grasser für die Jahre 2003 bis 2010 insgesamt 5,4 Mio. Euro Steuernachzahlung. Grasser hat dagegen berufen und einen Zahlungsaufschub erwirkt. Grasser soll einen Teil seiner Honorare von Meinl über Gesellschaften bzw. Stiftungen in Liechtenstein und Zypern geleitet und nicht versteuert haben. Die Finanzverwaltung sah es als erwiesen an, dass Grassers Stiftungskonstruktionen in Liechtenstein nebst angeschlossenen Briefkastenstrukturen auf Zypern und den Britischen Jungferninseln darauf ausgerichtet waren, die Honorare aus seinem Meinl-Engagement den "österreichischen Besteuerungsgrundlagen" zu entziehen.

APA/red.