Life

Krankhafter Heißhunger ist häufigste Essstörung

Viele Menschen leiden unter den heimlichen Essattacken. Ein Großteil der Betroffenen sind Männer.

Heute Redaktion
Teilen
Picture

Der kommende 2. Juni ist dem Tag der Essstörung gewidmet. In diesem Zusammenhang möchte das Kompetenzzentrum für Menschen mit Essstörungen auf die häufigste Essstörung - über die aber am wenigsten gesprochen wird - aufmerksam machen: Binge Eating.

Männeranteil besonders hoch

Menschen, die an "Binge Eating" leiden, konsumieren große Mengen an Essen in kürzester Zeit. Man spricht davon, wenn der Vorgang mindestens einmal die Woche und in einem Zeitraum von über drei Monaten stattfindet. Im Vergleich zu anderen Essstörungen ist hier der Männeranteil besonders hoch.

Scham und Ekel über Kontrollverlust

Neben der hohen zugeführten Kalorienmenge ist der Kontrollverlust charakteristisch. „Betroffene sind nach den Essanfällen deprimiert, entwickeln Scham und ein starkes Ekelgefühl gegenüber sich selbst", beschreibt der ärztliche Direktor von sowhat, Dr. Christof Argeny.

Herz-Kreislaufbeschwerden, Diabetes und Depressionen

Manche Symptome ähneln jenen der Bulimie, nur kommt es beim Binge Eating nicht zum Erbrechen der aufgenommenen Nahrung. Durch die außerordentliche hohe Konsumtion zeigt sich bei Betroffenen eine Gewichtszunahme und weitere körperliche Folgen wie Herz-Kreislaufbeschwerden, Diabetes und Bewegungsproblemen. Es kann daneben zu Depressionen und Angststörungen kommen.



70 - 80 Prozent Heilungschancen


Eine frühe Therapie erhöht die Erfolgschancen. Denn Essen ist hier emotional belegt und die der Essstörung zugrunde liegenden Ursachen müssen zunächst analysiert und Denkmuster der Patienten offengelegt werden, um alternative Strategien zu entwickeln. Eine vollständige Heilung mit geändertem gesunden Essverhalten ist bei 70 bis 80 Prozent der Betroffenen möglich.

sowhat, bietet als Kompetenzzentrum für Essstörungen an drei Standorten in Wien und Niederösterreich intensive, kassenfinanzierte Behandlungsprogramme für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren an. (GA)

Mehr zum Thema