Niederösterreich

Impfhelfer: "Müssen jetzt sogar Steuern nachzahlen"

Ärger bei Freiwilligen und Diplompersonal: Sie stehen in der Freizeit in einer Impfstraße und dürfen dafür einen Teil des Zuverdienstes versteuern.

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Impfstraße (Symbolfoto)
Impfstraße (Symbolfoto)
Franz Neumayr / picturedesk.com

„Super, ich darf jetzt mit einer gesalzenen Steuer-Nachzahlung rechnen“, ärgert sich eine Diplom-Schwester aus St. Pölten, die in ihrer Freizeit in einer Impfstraße arbeitet, nach einem Telefonat mit dem zuständigen Finanzamt.

„1.000 Euro Aufwandsentschädigung im Monat sind abgabenfrei, hieß es laut Nationalratsbeschluss und das bis 30. Juni mit Option auf Verlängerung bis Ende 2021 im Rahmen der Pandemiebekämpfung. Dabei sind nur bis zu 20€ pro Stunde steuerfrei, der Rest wird besteuert. Und ich erhalte zum Beispiel 45 € in der Stunde“, so die Impfhelferin weiter.

Laut Finanzministerium gilt die 1.000 Euro-Grenze nur bei der Sozialversicherung. Sonst sind für geschultes Personal bis zu 20 Euro/Stunde steuerfrei und 10 €/Stunde für sonstige Mitarbeiter. „Wenn ein Krankenpfleger 22 Euro pro Stunde verdient, dann sind zwei Euro steuerpflichtig“, erläutert ein Sprecher.

Keine einheitliche Regelung

Eine einheitliche Regelung gibt es bis dato leider nicht. "Es macht mich traurig und wütend", so die Krankenschwester abschließend.

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