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Kartnig feierte trotz Fußfessel in Wien Geburtstag
Ex-Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig hat am Montagabend laut "Kurier" während seines elektronisch überwachten Hausarrests im Wiener Luxushotel Park Hyatt seinen 63. Geburtstag gefeiert. Der Fußfessel-Träger hat den Ausgang demnach von der Justizanstalt Graz-Jakomini genehmigt bekommen. Die Vollzugsdirektion war damit aber offenbar nicht glücklich.
Ex-Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig hat am Montagabend laut "Kurier" während seines elektronisch überwachten Hausarrests im Wiener Luxushotel Park Hyatt seinen 63. Geburtstag gefeiert. Der Fußfessel-Träger hat den Ausgang demnach von der Justizanstalt Graz-Jakomini genehmigt bekommen. Die Vollzugsdirektion war damit aber offenbar nicht glücklich.
ins Gebet genommen und ihm dringend aufgetragen, "publikumswirksame Auftritte" zu meiden.
Nun kommentiert er den neuerlichen Auftritt des wegen Steuervergehen verurteilten Kartnig so: "Es war ein genehmigter Ausgang." Kartnig habe gebeten, geschäftliche Termine mit einem Geburtstagsessen verbinden zu dürfen.
Der Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl, zeigte laut "Kurier" kein Verständnis für die offizielle Erlaubnis aus der Justizanstalt Graz-Jakomini. Für Mittwoch bestellte er Anstaltsleiter Josef Adam zum Rapport nach Wien.
"Muss ich verhungern?"
Kartnig versteht die Aufregung über seinen Ausflug nicht. Zur Zeitung sagte er: "Ich war beim Anwalt und mit meiner Frau essen, ich hab' nicht gefeiert. Darf ich das nicht, muss ich verhungern?"
Der Vizepräsident der Richtervereinigung, Gernot Kanduth, ist ebenfalls verärgert. "So haben wir uns das mit der Fußfessel nicht vorgestellt. Da gibt es ein strenges Programm, das eingehalten werden muss, das ist kein Kuschel-Vollzug." Es gäbe Betroffene, die die strikte Überwachung in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr aushielten und deshalb lieber freiwillig in das Gefängnis zurück gingen, schildert Kanduth.
Erst vor einer Woche hatte der Ex-Präsident des mit einem ähnlichen Auftritt in der Öffentlichkeit für Irritationen gesorgt. Er besuchte - obwohl er wegen Steuerhinterziehung 15 Monate lang eine Fußfessel tragen muss - die Opernpremiere von "Tosca" in Graz. Rechtlich war das in Ordnung, dennoch äußerte der Verein "Neustart", der Menschen mit Fußfessel begleitet, Verständnis für Leute, die sich fragen würden, ob ein Opernbesuch noch Strafe sei.
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Seit 1. September 2010 steht in Österreich zur Überwachung von Untersuchungshäftlingen und rechtskräftig verurteilten Straftätern mit einer Freiheitsstrafe bzw. Reststrafe von höchstens einem Jahr der elektronische Hausarrest zur Verfügung. Bis zum Stichtag 15. Oktober haben 2.510 Strafgefangene eine Fußfessel in Anspruch genommen, darunter auch Hannes Kartnig.
Der Ex-Sturm-Graz-Präsident gehört laut Justizministerium zu derzeit 277 Straftätern, die eine Fußfessel tragen. Die meisten von ihnen wurden wegen Vermögensdelikten oder eines Deliktes gegen Leib und Leben verurteilt. Grundsätzlich darf der Strafgefangene mit Fußfessel seine Unterkunft nur zu bestimmten Zwecken - etwa für die Arbeit oder für Geschäftstermine - verlassen. Warum Kartnig, der in Graz lebt, seinen Geburtstag in Wien zu feiern durfte, muss nun geprüft werden. Der Tagesablauf ist normalerweise streng durchgeplant.
Mit der Einführung des Hausarrests - es stellt die jüngste Vollzugsform in Österreich dar - wollte man die an ihre Kapazitäten angelangten Justizanstalten entlasten. Grundsätzlich kommen dafür laut Justizministerium jene infrage, die ausreichend sozial integriert sind und deren zu verbüßende (Rest-)Strafe zwölf Monate nicht übersteigt. Der elektronisch überwachte Hausarrest muss beantragt werden und kann den Vollzug der Freiheitsstrafe in der Justizanstalt zur Gänze ersetzen ("Frontdoor-Variante") oder aber verkürzen ("Backdoor-Variante").
Die Entscheidung über die Gewährung des Hausarrests trifft der Anstaltsleiter als Vollzugsbehörde. Der Häftling muss eine geeignete Unterkunft im Inland sowie eine geeignete Beschäftigung vorweisen. Weitere Voraussetzungen zur Genehmigung der Fußfessel sind ein Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts, ein Kranken- und Unfallversicherungsschutz, eine schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie die Bedingung, dass diese Vollzugsform nicht missbraucht wird. Die Anordnung des Hausarrests ist auch im Rahmen der Untersuchungshaft zulässig.
Die Genehmigung für einen Hausarrest kann auch widerrufen werden. Dafür muss eine Verfehlung der Person vorliegen oder eine Grundvoraussetzung für die elektronische Fußfessel wegfallen, wie zum Beispiel der Arbeitsplatz. Auch bei dringendem Verdacht einer strafbaren Handlung sowie bei Fluchtabsichten muss der Häftling in eine Strafanstalt überstellt werden.