Österreich

Klage wegen Linzer Kirchenglocken geht vor OGH

Heute Redaktion
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Bild: Harald Dostal

Weil ihn das Glockengeläut des Linzer Mariendoms nicht schlafen lässt, will ein benachbarter Architekt das nächtliche Gebimmel gerichtlich untersagen lassen. Seit dem vergangenen Jahr läuft der Prozess, sowohl beim Gericht in Linz als auch beim Oberlandesgericht blitzte er ab. Nun geht die Causa vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

Weil ihn das Glockengeläut des Linzer Mariendoms nicht schlafen lässt, will ein benachbarter Architekt das nächtliche Gebimmel gerichtlich untersagen lassen. Seit , sowohl beim Gericht in Linz als auch beim Oberlandesgericht blitzte er ab. Nun geht die Causa vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

Der Linzer Architekt Wolfgang Lassy gibt nicht auf. Nachdem er mit seiner Klage gegen das Glockengeläut des Linzer Mariendoms bereits zweimal abgeblitzt ist, zieht er vor die Höchstinstanz. Durch das nächtliche Glockenläuten werde er regelmäßig aus dem Schlaf gerissen, durchschlafen könne er nur mehr mit Schlaftabletten, schilderte Lassy.

Die Unterlassungsklage wurde bisher zweimal abgewiesen, zuletzt vom Oberlandesgericht (OLG) in Linz. Die Urteilsbegründung des OLG sei allerdings nicht schlüssig, so Lassys Anwalt Wolfgang List. Darin heißt es, dass die Gesundheitsgefährdung eines Einzelnen - des Klägers - als Grund für eine Unterlassung nicht ausreiche,

Möglicher Präzedenzfall

"Allerdings hat die ETH-Zürich eine generell Gesundheitsgefährdung durch Glockenschläge bewiesen", meint List. Deshalb zeigen sich Anwalt und Kläger optimistisch, was die Verhandlung vor der Höchstinstanz betrifft. Der Oberste Gerichtshof soll nun nämlich die endgültige Entscheidung treffen, befindet auch das OLG. In Österreich gibt es in diesem Fall nämlich keinen Präzedenzfall.

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