Burgenland

Nur 4 Wochen Urlaub in 3 Jahren für Küchenhilfe

Die Arbeiterkammer Burgenland hat die Zahlung offener Ansprüche in Höhe von 16.870 Euro für eine ehemalige Küchenhilfe erstritten. Der Chef hatte seinem Angestellten zudem nur viereinhalb Wochen Urlaub in drei Jahren gewährt.

Roman Palman
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Eine Frau wäscht einen dreckigen Topf. Symbolfoto
Eine Frau wäscht einen dreckigen Topf. Symbolfoto
iStock/Likica83

Im Glauben, dass er wie vereinbart, auch für 40 Stunden angemeldet sei, ging der Burgenländer brav seiner Arbeit nach, nahm auch öfters Überstunden in Kauf. Zwar konnte er zeitweise in Zeitausgleich gehen, doch der Großteil seiner geleisteten Mehrarbeit wurde ihm von seinem Chef nicht abgegolten. Als der Angestellte die unbefriedigende Situation mit seinem Chef klären wollte, folgte das böse Erwachen – das Dienstverhältnis wurde plötzlich beendet.

"Insgesamt hatte der Arbeiter über 1.100 Überstunden geleistet. Weniger als ein Drittel davon konnte er im Verhältnis 1:1 in Zeitausgleich verbrauchen. 10 Prozent der Überstunden wurden ohne Zuschlag ausbezahlt. Feiertagszuschläge blieb der Arbeitgeber schuldig. Dazu erhielt er im ersten Jahr kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Danach nur Teilbeträge“, listet Rechtsexperte Martin Sugetich der Arbeiterkammer Burgenland (AK) die Verfehlungen des Dienstgebers auf.

Vom Chef einfach abgemeldet

Selbst Urlaub konnte der Arbeitnehmer nicht konsumieren. In den drei Jahren hat er gerade mal viereinhalb Wochen Urlaub verbraucht. Im Nachhinein entdeckte der AK-Jurist, dass auch die Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse falsch war. "Der Arbeitnehmer war die ersten zwei Jahre als Teilzeitbeschäftigter gemeldet, danach überhaupt nur mehr geringfügig. Zwischenzeitlich wurde er auch schlicht und einfach abgemeldet", informiert der Jurist am Montag.

Durch die Intervention der AK konnte für den geprellten Dienstnehmer eine Nachzahlung von insgesamt 16.870 Euro erstritten werden.

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