Opa missbrauchte eigene Enkeltochter (4) acht Mal

Der Angeklagte
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Ein Großvater aus NÖ soll seine Enkelin (4) acht Mal missbraucht bzw. begrapscht haben. Jetzt stand der Mostviertler vor Gericht.

Missbrauchsprozess am gestrigen Donnerstag am Landesgericht St. Pölten. Ein Großvater (60) aus dem Mostviertel soll sich zumindest acht Mal an seiner Enkeltochter vergangen haben und musste deswegen auf der Anklagebank Platz nehmen.

Der Fall war aufgeflogen, weil eine Tante des Kindes den 60-Jährigen, der auch gerne ein Glas zu viel kippt, auf frischer Tat ertappt hatte. Der 60-jährige Großvater wurde daraufhin bei der Polizei angezeigt.

Haftstrafe

Beim Prozess zeigte sich der 60-Jährige reumütig und geständig: „Es tut mir so leid. Das erste Mal ist es beim Popo einschmieren passiert.“

Der bis dato unbescholtene Mann wurde zu 21 Monaten teilbedingter Haftstrafe verurteilt. Sieben Monate muss der Großvater davon im Gefängnis absitzen. Und: Er muss 7.000 Euro Schmerzensgeld fürs Kind zahlen sowie eine Alkoholentwöhnungs- und Psychotherapie machen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Sexueller MissbrauchGericht

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