Österreich

Projekt Ostumfahrung: Verhandlung Ende Jänner

Die Grünen und Bürgerinitiativen werten die mündliche Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht Ende Jänner als Etappensieg.

Heute Redaktion
Teilen
Das Bundesverwaltungsgericht in Wien-Erdberg.
Das Bundesverwaltungsgericht in Wien-Erdberg.
Bild: picturedesk.com

Ende Jänner am 27. und 28. 1. 2020, nachdem die Gemeinderatswahlen in Niederösterreich geschlagen sein werden, ist es soweit: Für das umstrittene Straßenbauprojekt "B17 Umfahrung Wiener Neustadt Ost Teil 2" ist am Bundesverwaltungsgericht in Wien-Erdberg eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Wr. Neustadts Grünen-Gemeinderätin Tanja Windbüchler-Souschill von der Bürgerinitiative L.A.M.A. sieht darin einen weiteren Etappensieg für die Bürgerinitiativen, die im Verfahren Parteistellung haben: „In Zeiten des Klimawandels ein Straßenbauprojekt realisieren zu wollen, das in den 1960-ziger Jahren geplant wurde, widerspricht allen Klimaschutzmaßnahmen. Das Verfahren über die negativen Auswirkungen der Straße auf die Umwelt wurde vom Land NÖ organisiert und gleichzeitig ist der Projektwerber ebenso das Land NÖ. Das alles macht eine Umweltverträglichkeitsprüfung sehr schwierig. Das zeigte sich eben auch während der Verhandlungstage in Wiener Neustadt. Wir haben danach Beschwerde gegen den ersten Bescheid eingebracht, dann wurden neue Gutachter bestellt und jetzt wird eine neuerliche Verhandlung anberaumt. Jedoch diesmal vor dem Bundesverwaltungsgericht mit den neuen Gutachten."

Georg Panovsky, Initiator der Bürgerinitiative "Ostumfahrung - So nicht" sagt dazu: "Das ist zumindest ein kleiner Etappensieg. Dass sich das Gericht bis zu drei Tage Zeit nimmt, um die Ostumfahrung zu verhandeln zeigt, dass unsere Argumente ernst genommen und nicht leichtfertig vom Tisch gewischt werden. Die Hoffnung lebt, dass mit der öffentlichen Verhandlung der Final Countdown zum Aus für dieses verkorkste Projekt eingeläutet wird!"

So auch Hannes Höller von der Bürgerinitiative Lebenswertes Traisental sowie von der Radlobby Wiener Neustadt dazu: "Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt unsere jahrelange Kritik. Mangelhafte Planung und Gutachten sowie falsche Versprechen ziehen sich durch das gesamte Projekt."

Die neuerliche Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sehen die Bürgerinitiativen als Chance. Mitte Dezember werden die Bürgerinitiativen die neuen Gutachten zur Vorbereitung erhalten.