Politik
Razzia bei Identitären-Chef war rechtswidrig
Die Hausdurchsuchung bei Martin Sellner, führender Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung, war laut Gerichtsurteil gesetzeswidrig.
Die Hausdurchsuchungen bei Identitären-Chef Martin Sellner waren rechtswidrig. Das urteilte ein Gericht am Freitag. Als Begründung gab das Gericht an, dass es keinen ausreichenden Anfachtsverdacht gegeben habe. Martin Sellner bekam in mehreren Beschwerden recht.
Ausgangspunkt für die im März 2019 durchgeführte Razzia waren Geldspenden des Christchurch-Attantäters an die Identitären. Sellner hatte schon Monate zuvor finanzielle Zuwendungen des Attentäters erhalten. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Rund drei Monate später läutete es erneut an Sellners Tür.
Der Chef der rechtsextremem Identitären Bewegung Österreichs legte im Anschluss daran Beschwerde gegen die Hausdurchsuchungen ein und bekam nun recht. Auch, dass Konten eingesehen wurden, war nicht statthaft. Der Anfangsverdacht sei für diese Amtshandlung nicht ausreichend gewesen. Sellner selbst sprach in einem auf Yotube hochgeladenem Video von einem "extrem großartigen Signal.
Die Identitäre Bewegung in Österreich (IBÖ) besteht seit 2012 und geht von der "europäischen Kultur" aus, deren Identität vor allem von einer Islamisierung bedroht sein soll. Die "IBÖ" wird vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestuft. Das Logo der Organsiation ist der griechische Buchstabe Lambda. Er wird in gelb auf schwarzem Hintergrund dargestellt.
Mehr Infos: Identi–wer? Die jungen Rechten in 10 Punkten erklärt