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Reptiliennarr ließ Kaiman und Python erfrieren

Heute Redaktion
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Ein Brillenkaiman (Caiman crocodilus) in einem kleinen See bei Boca Tabada, Costa Rica. Symbolfoto
Ein Brillenkaiman (Caiman crocodilus) in einem kleinen See bei Boca Tabada, Costa Rica. Symbolfoto
Bild: picturedesk.com

Er habe sich gedacht "a Krokodil und a Schlange frisst net vü", erklärt der Angeklagte der die Tiere monatelang allein gelassen hatte vor dem Wiener Landesgericht.

Ein Mann ist am heutigen Dienstag am Wiener Landesgericht wegen Tierquälerei verurteilt worden, nachdem er einen Kaiman, einen Python und zwei kleinere Schlangen in einem Haus im Burgenland alleine zurückgelassen hatte. Die Tiere wurden allesamt tot aufgefunden.

Der Wiener, der nach eigenen Angaben seit seinem 17. Lebensjahr in "Reptilien vernarrt" war, wurde beschuldigt, die Reptilien in dem Haus im Bezirk Oberpullendorf monatelang unzureichend versorgt zu haben. Das berichtet der "ORF" am heutigen Dienstag.

Als der Vermieter des Gebäudes am 12. November in seiner Immobilie nach dem Rechten sehen wollte, entdeckte er durch ein Fenster den Kadaver eines Krokodils. Vom Hausherr alarmiert, untersuchte ein Amtstierarzt die Tiere – der Brillenkaiman und ein drei Meter langer Python waren erfroren, die beiden kleineren Schlangen erfroren.

Ex-Ministerin verhandelte

Der Besitzer war bereits im Sommer in Geldnot geschlittert und konnte sich die Miete nicht mehr leisten. Als im Oktober deswegen der Strom abgeschalten wurde, blieben die Kaltblüter ohne Heizung zurück. "A Krokodil und a Schlange frisst net vü", habe sich der Angeklagte gedacht. Warum er sich dann überhaupt nicht mehr um seine vermeintlich geliebten Tieren gekümmert hatte, konnte er nicht erklären. "Es tut mir leid, dass das passiert ist", wird der Mann zitiert. "Es war ein Riesenfehler von mir. Ich wollte nicht, dass es so weit kommt." Reptilien kämen ihm aber jetzt keine mehr ins Haus, versicherte er aber einsichtig dem Gericht.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verhängte eine Haftstrafe im Rahmen von zehn Monaten, welche allerdings zugunsten einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Exotische Wildtiere nicht als Heimtiere geeignet"

In Folge des Prozesses meldete sich auch die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" mit einem Appell zu Wort: "Das aktuelle Urteil zeigt einmal mehr, dass exotische Wildtiere nicht als Heimtiere geeignet sind", heißt es in einer Aussendung. Der Verein fordert deshalb eine Neuregelung der Privathaltung von exotischen Tieren inklusive verpflichtendem Sachkundenachweis sowie der Einführung einer Positivliste mit Tierarten, welche für die Heimtierhaltung geeignet sind. (red)

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