Tirol

Schule macht Werbung für Impfung – Eltern klagen

Der Anwalt Christian Ortner hat im Namen von 19 Eltern eine Klage gegen das Land Tirol auf Unterlassung beim Landesgericht Innsbruck eingebracht.

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Ein Kind wird mit Biontech/Pfizer geimpft. (Symbolbild)
Ein Kind wird mit Biontech/Pfizer geimpft. (Symbolbild)
Utrecht, Robin / Action Press / picturedesk.com

Die Corona-Zahlen in Österreich steigen, die Impfquote stagniert hingegen seit einiger Zeit. Nun setzt man auf niederschwellige Impfangebote, spontane Impfungen im Supermarkt oder in Impfbussen und auf Aufklärung und Kommunikation. Es gilt, so viele Ungeimpfte wie möglich für die Corona-Impfung zu begeistern. 

In diesem Sinne hatte das Land Tirol kurz vor Schulschluss an Mittel- und höheren Schulen Flyer mit dem Titel "Tirol impft – auch dich" verteilt. Mit diesen wird insbesondere bei den 12- bis 18-Jährigen für die Impfung geworben. Laut einigen Eltern aber "unzulässig".

Eltern klagen

Das Land habe nämlich etwa damit geworben, dass mit einer Impfung dem Distance Learning entgangen werden könne, wieder Fußball gespielt werden dürfe und Freunde wieder getroffen werden können. Auch der Gewinn eines iPhones wurde im Falle einer Immunisierung in Aussicht gestellt.

 Die Eltern einiger Schüler haben in Folge dessen gegen die Impfwerbung an den Schulen geklagt.

Der Innsbrucker Anwalt Christian Ortner hat im Namen von 19 Eltern eine Klage gegen das Land Tirol auf Unterlassung, verbunden mit Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landesgericht Innsbruck eingebracht.

Eingriff in Erziehungsrechte

Wie es heißt, erachten die klagenden Eltern diese Werbung als unzulässigen Eingriff in ihre Erziehungsrechte und Beeinträchtigung in der Erfüllung ihrer Erziehungspflichten.

"Noch dazu werde im Rahmen dieser Bewerbung verschwiegen, dass lediglich eine bedingte Zulassung der gentherapeutisch wirkenden, mit teilweise sehr schweren Nebenwirkungen verbundenen Arzneimittel vorliegt - was zwangsläufig zur Folge hat, dass jeder Impfling Teilnehmer an einer klinischen Probephase ist, ob ihm das nun bewusst ist oder nicht", heißt es in einer Aussendung der Kläger.

➤ Daher sei es auch falsch, dass sich Jugendliche ab 14 ganz ohne die Zustimmung ihrer Eltern eine Corona-Impfung verabreichen lassen dürfen. Gemäß Gesetz dürfe überhaupt nur für zugelassene – und damit nicht noch in Erprobung befindliche – Arzneimittel geworben werden.

Für Tattoo brauchen Jugendliche Zustimmung

In seiner Argumentation sagt Anwalt Christian Ortner: "Es ist wohl absurd, dass ein 16-Jähriger die Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten einholen muss, wenn er sich ein Tattoo machen lassen will, weil dieses bei der Entfernung Narben hinterlässt. Aber ein de facto Gentherapeutikum, das oftmals erhebliche oder in seltenen Fällen sogar tödliche Nebenwirkungen nach sich ziehen kann und dessen Langzeitwirkungen noch weitgehend unbekannt sind, soll er sich ohne Zustimmung der Eltern verabreichen lassen können?"

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