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Schulschließungen landen vor dem Verfassungsgerichtshof

Die Schulschließungen im Lockdown haben ein juristisches Nachspiel. Zwei Anwälte bringen einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof ein.

Heute Redaktion
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Derzeit werden die Schüler via Distance Learning unterrichtet, ein Betreuungsangebot an den Schulen gibt es aber weiterhin.
Derzeit werden die Schüler via Distance Learning unterrichtet, ein Betreuungsangebot an den Schulen gibt es aber weiterhin.
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Viel wurde bereits im Vorfeld darüber diskutiert. Und manche Eltern fragen sich nach wie vor, ob die Schulschließungen im Lockdown notwendig sind. Jetzt hat die Maßnahme der Regierung ein juristisches Nachspiel.

Zwei Rechtsanwälte aus Tirol bringen am Montag im Namen ihrer Kinder einen Individualantrag wegen der Umstellung auf Distance-Learning beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht gute Chancen für einen Erfolg.

"Wissenschaftlicher Nachweis fehlt"

Seit einer Woche werden die Schüler nun zu Hause unterrichtet. Die beiden Anwälte, Dietmar Czernich und Günther Gast, erklären, dass sie die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus "keineswegs untergraben" wollen. Dennoch betonen sie: "Wir vermissen aber die sachliche Rechtfertigung, alle Schulen ohne Differenzierung zu schließen". Es fehle nämlich "jeglicher wissenschaftliche Nachweis, dass Schulen zur Verbreitung von Covid-19 beitragen".

So habe sich schließlich auch die Ampel-Kommission kurz vor Verkündung der Maßnahme einstimmig gegen die Schulschließungen ausgesprochen. Der Bund müsse so einen Schritt jedenfalls entsprechend begründen, auch wurden keine Alternativen wie etwa eine Aufteilung der Klassen oder unterschiedliche Beginnzeiten geprüft.

Auch Verfassungsrechtler Mayer ist derselben Ansicht, dass eine sachliche Grundlage für eine undifferenzierte Schließung aller Schulen fehle.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com