Österreich

Sonnwendfeuer: Feuerwehr rät zu großer Vorsicht

Zahlreiche Sonnwendfeiern mit dazugehörigen Feuern sind am Wochenende in NÖ geplant. Feuerwehr und Behörden raten zur Vorsicht.

Heute Redaktion
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Zahlreiche Sonnwendfeuer sollen am Wochenende entzündet werden. Besonders in der Wachau (heuer am Samstag, den 22. Juni) ist das Brauchtum ein echter Hingucker – mit hunderten Lichtern entlang des Donaustroms und Feuerspektakeln in den Orten.

Behörden und Feuerwehr beobachten die Feiern heuer wieder mit Argusaugen, denn: In zahlreichen Bezirken gilt aufgrund der immensen Trockenheit die Waldbrandverordnung.

(Sie gilt derzeit in den Bezirken Tulln, Gänserndorf, Baden, Bruck, Krems, Mödling, Mistelbach, Zwettl, Wiener Neustadt, Hollabrunn, Horn, Neunkirchen; in St. Pölten und Lilienfeld ist sie derzeit wieder aufgehoben)

Die Florianis stehen bereits seit vielen Tagen aufgrund von Waldbränden immer wieder im Einsatz – Hotspot: Der Föhrenwald im Industrieviertel ("Heute" berichtete).

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"Situation sensibel"

Die Situation sei "sensibel", heißt es seitens der Forstschutzbeauftragten. "Man muss sich auf jeden Fall mit den Profis der örtlichen Feuerwehr in Verbindung setzen und für einen ausreichenden Brandschutz sorgen", gibt Landesrat für Forstwirtschaft und Feuerwehren, Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (VP) zu bedenken.

"Aktuell ist durch die von den Bezirksverwaltungsbehörden erlassenen Waldbrandverordnungen nach dem Forstgesetz jegliches Feuer im Wald bzw. im Wald-Gefährdungsbereich verboten – auch Brauchtumsfeuer! Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen", klärt Franz Resperger, Sprecher des nö. Landesfeuerwehrkommandos, auf "Heute"-Anfrage auf.

Das muss beachtet werden

In Niederösterreich seien demnach zwei Verordnungen maßgeblich: Zum Einen die Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien, die auch Brauchtumsfeuer beinhaltet und zum Anderen die Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien.

Essentiell bei den Sicherheitsvorkehrungen: niemals bei Wind und niemals ohne Aufsicht. Weiters darf die Aufsichtsperson das Grundstück erst dann verlassen, wenn Feuer sowie Glutreste erloschen sind. Und: Löschgeräte müssen bereit gehalten werden.

Feuerwehr rät zu großer Vorsicht

"Allgemein kann aber festgehalten werden, dass bei großer Trockenheit die Entzündung von leichtentzündlichen Gegenständen (Wiesen, Felder, Gebüsch) befürchtet werden muss. Eine aussagekräftige Gefährdungsbeurteilung kann nur vor Ort durchgeführt werden. Aus unserer Sicht ist auch durch lokale Gewitter in den nächsten Tagen die Waldbrandgefährdung sehr unterschiedlich. So können vermutlich in einigen Regionen die Brauchtumsfeuer örtlich gefahrlos abgehalten werden. Bestehen aber auf Grund der großen Trockenheit vor Ort Bedenken, ist sicherheitshalber von einem Brauchtumsfeuer abzuraten", so Resperger.