Steiermark

"Vaterfigur" Adolf Hitler – 28-Jähriger verurteilt

Ein 28-Jähriger musste sich wegen Wiederbetätigung verantworten. Trotz Hitler-Bilder in Küche und Schlafzimmer, erklärt er: "Ich bin kein Nazi".

Roman Palman
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Plakette am Gebäude des Landesgerichts für Strafsachen Graz
Plakette am Gebäude des Landesgerichts für Strafsachen Graz
picturedesk.com/Wirtschaftsblatt/Jindrich Foltin

Der eigenwillige Wandschmuck seiner Wohnung brachte den Weststeirer wegen Wiederbetätigung vor dem Grazer Landesgericht. Der 28-Jährige hatte gerahmte Bilder von Adolf Hitler in Küche und Schlafzimmer aufgehängt. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, stritt der Mann aber im Rahmen des Prozesses vehement ab, dass die Hitler-Bilder etwas über seine Gesinnung aussagen würden. "Ich bin kein Nazi, das interessiert mich nicht", so der Angeklagte, dessen Anwalt von "unüberlegter Dummheit" spricht.

Eigentlich war dem 28-Jährige wegen Körperverletzung der Prozess gemacht worden, dabei kamen auch nationalsozialistische Äußerungen ans Licht, die eine Hausdurchsuchung nach sich zogen. Dabei wurden die betreffenden Bilder gefunden, eine weitere, separate Anklage war die Folge.

Kind sollte vor ihm "salutieren"

Während der Verhandlung wurde der Steirer von seiner Ex-Freundin schwer belastet. Seine Einstellung zu Hitler sei "nicht normal" gewesen. "Er hat in ihm eine Vaterfigur gesehen", so die Frau. "Er hat immer gesagt, er ist in der falschen Zeit geboren." Zudem habe er gefordert, dass sein Kind vor ihm "salutieren" werden müsse, wenn es zehn Jahre alt werde. Auch das bestritt der 28-Jährige: "Das habe ich nie gesagt, ich wollte nur Höflichkeit".

Seine Befragung habe sich äußerst zäh gestaltet, so die "Kleine Zeitung" weiter. "Warum haben Sie die Bilder aufgehängt", fragte die Richterin. Die aufschlussreiche Antwort des Angeklagten: "Keine Ahnung". Er habe im Mittelpunkt stehen wollen. "Da stehst einfach gut da vor der Familie". Eine Erklärung dafür hatte er nicht: "So halt". Das Bild in der Küche sei ohnehin so hoch oben gestanden, dass man es kaum gesehen hätte, so der 28-Jährige weiter. Die Richterin hakte nach: "Was hat das dann für einen Sinn, wenn Sie jemanden beeindrucken wollen und ein Bild so hoch hängen, dass man es nicht sieht?". Die Antwort wieder: "Keine Ahnung".

Teilnahme an KZ-Führung angeordnet

Die Geschworenen befanden den Angeklagten schließlich der Wiederbetätigung schuldig und verurteilten ihn zu 15 Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe in der Höhe von 1.200 Euro. Zusätzlich muss er an einer Führung im ehemaligen KZ Mauthausen teilnehmen.

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