Betrug aufgeflogen

Mekka-Reise: Behörde fordert 22.600€ Sozialhilfe zurück

Ein Geldgeschenk einer Nachbarin in Höhe von 62.250 Euro kommt eine Berliner Familie teuer zu stehen. Ein Gericht erkannte nun den Sozialbetrug.

Newsdesk Heute
Mekka-Reise: Behörde fordert 22.600€ Sozialhilfe zurück
Für eine Reise nach Mekka muss eine Berliner Familie knapp 22.600 Euro an das Sozialamt zurückzahlen. (Symbolbild)
IMAGO/ABACAPRESS

Es war ein unverhoffter Geldsegen, der eine Familie aus Berlin nun vor Gericht brachte. Eine Nachbarin schenkte den gläubigen Moslems, die sich auf einer Pilgerreise nach Mekka befanden, 62.250 Euro. Da das Ehepaar mit seinem Kind jedoch Sozialleistungen über das Jobcenter bezog, liegt die höchstzulässige Geschenksumme bei 16.500 Euro. Im Zuge von Ermittlungen wegen Betrugs gegen das Ehepaar wurde die Zahlung schließlich entdeckt.

Gericht schenkt Familie keinen Glauben

Wie die "BZ" berichtet, musste sich das Berliner Paar nun vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verantworten. Mit der Begründung, dass die Familie nicht hilfebedürftig sei, verlangte das Jobcenter rund 22.600 Euro zurück. Die Familie klagt dagegen und gab an, dass es sich dabei um eine zweckgebundene Zahlung handelte, um den lang gehegten Wunsch, nach Mekka zu reisen, zu ermöglichen. Die hohe Summe hätten sie auch deshalb erhalten, da sie sich um die pflegebedürftige Frau gekümmert hatten.

Doch weder das Sozialgericht noch die Berufungsinstanz ließen die Argumente gelten. Aus Sicht des Richters gäbe es keinerlei Belege für die hohen Kosten der Pilgerreise. Die Familie habe jegliche Kosten, inklusive der Flugreise um mehr als 5.000 Euro, in Bar bezahlt.

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    JESSICA GOW / AFP / picturedesk.com; Timm, Michael / Action Press / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Familie aus Berlin muss 22.600 € zurückzahlen, nachdem sie 62.250 € von einer Nachbarin erhalten hatte, während sie Sozialleistungen bezogen
    • Das Geld war für eine Pilgerreise nach Mekka gedacht, aber das Gericht erkannte den Sozialbetrug an und verlangte die Rückzahlung
    • Die Familie argumentierte, dass das Geld zweckgebunden war, aber das Gericht glaubte ihnen nicht, da sie keine Belege für die hohen Kosten der Reise vorlegen konnten
    red
    Akt.