Radargeräte können immer mehr Regeln und Gesetze genauestens kontrollieren. Ablenkung (meist durch Mobiltelefone) ist mittlerweile die häufigste Ursache für tödliche Unfälle in Österreich. Mit 25,6 Prozent liegt dieser Grund sogar noch vor dem Rasen (22,7 Prozent).
Die Strafverfolgungsbehörden wollen dieser Entwicklung nun mit High-Tech begegnen. Künstliche Intelligenz soll künftig aus "normalen" Radargeräten "Super-KI-Radargeräte" machen.
Und so funktioniert die neue Anlage: Eine Kamera (sie wird wie das berüchtigte Abstands-Radar meist auf Brücken positioniert) filmt durchgehend die passierenden Autos. Das System wurde zuvor mit abertausenden Bildern gefüttert und erkennt dadurch automatisch, wenn jemand mit dem Mobiltelefon hantiert. Auch Tablet-Nutzer oder Lenker, die gerade am Navi herumhantieren, werden erwischt. Verdächtige Lenker werden von der "Monocam" automatisch fotografiert.
Um auf Nummer sicher zu gehen, werden diese Bilder dann noch einmal genau analysiert. Das passiert beispielsweise in einem extra dafür umgebauten Bus der Polizei. Dort sitzt ein geschulter Beamter und schaut, ob es tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit zu beanstanden gibt.
Das System wurde wie berichtet bisher in den Niederlanden und in Deutschland getestet. Vor zwei Jahren lief in Trier in Deutschland ein mehrmonatiger Pilotbetrieb.
Mehr und mehr Gemeinden bauen im Kampf gegen Raser auf moderne Technik. Mit den Geräten wird es immer schwieriger, sich ungesühnt aus dem Staub zu machen.
Wie der TV-Sender SWR damals berichtete, wurde das System auch bei dichtem Verkehr an der Autobahn 60 in der Nähe von Mainz getestet. Obwohl extra ein großes Schild auf die Kontrollen hingewiesen hat, wurden alleine hier jede Stunde rund 20 Verstöße gezählt.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz will das System nun überhaupt dauerhaft einführen. Doch es regt sich Widerstand. Juristen bemängeln, dass das Dauerfilmen der Autofahrer gesetzeswidrig sein könnte. Und wie wäre das in Österreich?
ÖAMTC-Juristin Silvia Winklhamer sagt dazu zu "Heute": "Seit der 28. StVO-Novelle ist die Verwendung von Fotos aus Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen für einzelne Fälle, wie z. B. das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, erlaubt. Demnach kann dies im Zuge einer solchen Überwachung gestraft werden."
„Eine darüber hinausgehende Kontrolle oder Überwachung erachten wir datenschutzrechtlich bedenklich“Silvia WinklhamerÖAMTC-Juristin
Aber: "Eine darüber hinausgehende Kontrolle oder Überwachung erachten wir datenschutzrechtlich bedenklich."
Heißt: Wenn Autofahrer von einem Radar wegen zu hoher Geschwindigkeit oder wegen zu geringem Abstand geblitzt werden, könnte es passieren, dass man zusätzlich Probleme bekommt, wenn man in dem Moment auch noch telefoniert hat. Die Überwachung aller Autofahrer aufs Telefonieren alleine sei aber juristisch nicht ganz wasserfest, so die Experten.