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4-fach-Mama mit wenig Geld bekommt kein Schulstartpaket

Weil Sabrina F. ein paar Euro zu viel verdient, bekommt sie das Schulstartpaket für ihre beiden Kinder nicht. Ihr bleiben nur 23 Euro für Schulsachen.

Rhea Schlager
Sabrina F. bekommt das Schulstartpaket für ihre beiden Kinder nicht. (Symbolbild)
Sabrina F. bekommt das Schulstartpaket für ihre beiden Kinder nicht. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Der Schulbeginn bedeutet für viele Familien eine große finanzielle Belastung, die sie teilweise alleine nicht stemmen können. Um dem entgegenzuwirken, werden an Schüler aus Mindestsicherungs- und Sozialhilfehaushalten 150 Euro Gutscheine verteilt. Auch die 4-fach-Mama Sabrina F. kann sich die Schulutensilien ihrer beiden Schulkinder (15, 11) nicht leisten. Den Gutschein bekommt sie dennoch nicht.

"Es ist unfair", beginnt die 38-jährige Wienerin über ihre Familiensituation im Gespräch mit "Heute" zu erzählen. "Ich bin alleinerziehende Mama von vier Kindern im Alter von 15, 11, 6 und 4 Jahren und arbeite Teilzeit." Aus diesem Grund beziehe sie keine Mindestsicherung oder Sozialhilfe und falle deshalb auch aus der Gruppe derjenigen heraus, die den 150 Euro Schulstartpaket-Gutschein erhalten.

23 Euro für Schulsachen

Ungerecht sei es in ihren Augen deshalb, weil sie nur wenige Euro über dem Schnitt liegt und deshalb die Beihilfen nicht beantragen kann. "Ich bin finanziell genauso schlecht dran wie Mindestsicherungsbezieher", erklärt die Wienerin. "Dennoch stehe ich jeden Morgen auf und gehe arbeiten, anstatt mir mein Geld vom Staat auszahlen zu lassen."

Sabrina F. bekomme bloß das Schulstartgeld von 105 Euro, erklärt sie: "Jedes Jahr bezahle ich davon das Top Ticket für 82 Euro. So bleiben mir nur noch 23 Euro für Schulsachen. Das ist viel zu wenig." Sorgen mache ihr auch die Zukunft, denn ihr drittes Kind soll nächstes Jahr in die Schule kommen und das vierte Kind dann ein Jahr darauf. "Besonders der Schulstart mit Schultasche wird dann teuer", so die 38-Jährige.

Aktion wird geprüft

"Die Aktion Schulstartklar! des Sozialministeriums richtet sich an Schüler:innen in Haushalten mit Bezug von Sozialhilfe bzw. bedarfsorientierter Mindestsicherung", so das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in einer Antwort-Mail an Sabrina F.

"Wir verstehen, dass Sie als Alleinerzieherin in einer ähnlichen Lage sind. Die Aktion wird immer wieder evaluiert und wir versuchen, Verbesserungen durchzuführen."

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