Nach Verleumdungs-Anzeige
Affäre um "Lügen-Lena" – jetzt ermittelt die Justiz
Die Staatsanwaltschaft Wien prüft nun den Vorwurf der Verleumdung gegen Schilling. Ein Jus-Student hatte Anzeige erstattet, weitere stehen im Raum.
In den Skandal um die Grüne EU-Spitzenkandidatin Lena Schilling, die verletzende und rufschädigende Gerüchte über Menschen aus ihrem politischen Umfeld in die Welt gesetzt haben soll, hat sich jetzt auch die Justiz eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft Wien prüft den Vorwurf der Verleumdung gegen Schilling.
Das geht zurück auf eine Anzeige, die der Grazer Jus-Student Wolfgang Pöltl (bekannt geworden als Kämpfer für die Legalisierung von Cannabis in der Medizin) gegen Schilling eingebracht hat.
"Für Lena Schilling gilt die Unschuldsvermutung. Aber die Staatsanwaltschaft sollte die nun in der Öffentlichkeit aufgetauchten Vorwürfe hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz prüfen", teilte Pöltl am Montag in einer Aussendung mit. Die Wähler hätten das "Recht, die Wahrheit zu erfahren".
Welche Strafe bei Verleumdung droht
Für den Tatbestand der Verleumdung gilt ein Strafmaß von bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldbuße von bis zu 720 Tagessätzen. Wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Voraussetzung ist, dass es dem Täter oder der Täterin bewusst ist, dass die Anschuldigungen falsch sind.
Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte gegenüber der APA, dass in der Causa Schilling ein Akt angelegt und Ermittlungen aufgenommen worden seien.
Im Raum stehen auch weitere Anzeigen gegen die 23-jährige Grün-Kandidatin. Am Dienstag hatte Aktivist Sebastian Bohrn Mena via X (vormals Twitter) wissen lassen, dass er und seine Frau Verena auf einem Widerruf der Behauptungen von Schilling bestehen – "notfalls auch vor Gericht".
Schilling hatte ja Vorwürfe häuslicher Gewalt in Bezug auf das Ehepaar Bohrn Mena, mit dem sie früher befreundet war, geäußert. Diesbezüglich unterzeichnete sie bereits eine Unterlassungserklärung, was aber das Öffentlichwerden der Causa nicht verhinderte.
Grüne Parteispitze stellt sich hinter Lena Schilling
Auf den Punkt gebracht
- Die Staatsanwaltschaft Wien prüft den Vorwurf der Verleumdung gegen Lena Schilling, nachdem ein Jus-Student Anzeige erstattet hat
- Weitere Anzeigen stehen im Raum
- Bei Verleumdung droht eine Strafe von bis zu einem Jahr Haft – in schweren Fällen können es auch bis zu fünf Jahre sein