Alles verfassungswidrig?

Aufstand gegen neue ORF-Gebühr – jetzt spricht Anwalt

Laut Prozessfinanzierer und Beschwerdeführer hat die gerichtliche Bekämpfung der neuen "GIS" die erste Hürde genommen.

Newsdesk Heute
Aufstand gegen neue ORF-Gebühr – jetzt spricht Anwalt
Nun muss sich die Bundesregierung äußern (Archivbild).
Lisi Niesner

Das jahrelange Gezerre um die GIS und deren Transformation zur allgemeinen ORF-Gebühr nimmt kein Ende. 2022 wurde sie aufgehoben, weil es ungerecht sei, dass TV-Empfänger schon, Streaming-Nutzer aber nicht zahlen müssen. Dass nun seit 1. Jänner 2024 auch jene Haushalte mindestens 15,30 Euro pro Monat zahlen müssen, die überhaupt keinen ORF schauen (oder kein entsprechendes Gerät besitzen), stößt vielen sauer auf.

500.000 Haushalte und 100.000 Unternehmen kamen letztlich neu hinzu. Unter diesen befinden sich gar nicht so wenige, die gegen die neue Gebühr auch den Rechtsweg bestreiten wollen. Hier kamen Rechtsanwalt Oliver Felfernig und der Prozessfinanzierer LVA24 ins Spiel. Sie befanden das Gesetz für gleichheitswidrig und brachten Individualbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Dazu wurden aus tausenden Betroffenen 300 repräsentative Fälle ausgewählt. 

Erste Hürde

Diese Beschwerde dürfte nun die erste Hürde genommen haben. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat eine erste inhaltliche Prüfung bereits stattgefunden. Der VfGH habe daraufhin die Bundesregierung aufgefordert, sich binnen acht Wochen schriftlich zu äußern, berichten Felfernig und LVA24 in einer Aussendung.

Laut Rechtsanwalt Dr. Felfernig hat der VfGH offensichtlich die Argumente der Beschwerdeführer für nicht aussichtslos und eine direkte Befassung in diesem bestimmten Fall für zulässig erachtet. Der (zeitaufwendige) Umweg über eine Befassung des Bundesverwaltungsgerichts sei also nicht notwendig, zeigt er sich erleichtert.

Mit vorsichtigem Optimismus werde nun die Argumentation der Bundesregierung abgewartet, mit der diese Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber zu rechtfertigen sein soll.

Womöglich sogar Rückzahlung

Stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass die ORF-Haushaltsgebühr unzulässig ist, gibt es künftig keine "Zwangsgebühr". Die Frage, ob es möglicherweise sogar einen Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht eingehobenen Gebühren gibt, ist allenfalls gesondert zu prüfen.

Es gilt die Empfehlung befasster Juristen, Zahlungsaufforderungen nicht reaktionslos hinzunehmen, sondern fristgerecht einen Antrag auf Bescheidausstellung über die ORF-Haushaltsabgabe bei der OBS zu stellen. Berichten zufolge würde das aber nicht immer passieren, kritisieren die Prozessfinanzierer. 

Interessenten könne sich übrigens weiterhin unkompliziert und kostenfrei auf der LVA24-Website mittels Online-Fragebogen anmelden.

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    APA/Picturedesk

    Auf den Punkt gebracht

    • Die langjährige Diskussion um die GIS-Gebühr hat sich 2022 zur allgemeinen ORF-Gebühr entwickelt, was zu Unmut bei vielen Haushalten und Unternehmen führte
    • Eine Gruppe von Beschwerdeführern, angeführt von Rechtsanwalt Oliver Felfernig und der Prozessfinanzierer "LVA24", hat eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, wodurch die erste inhaltliche Prüfung bereits stattgefunden hat
    • Sollte der Verfassungsgerichtshof die unzulässige Natur der ORF-Haushaltsgebühr feststellen, könnte dies zu einer möglichen Rückzahlung der Gebühren führen, und betroffene Haushalte werden ermutigt, diesbezüglich aktiv zu werden
    red
    Akt.