Mutter zu Gespräch zitiert

Bub ärgert sich auf Arabisch – soll Schule wechseln

Um seinen Frust über seine Benotung auszudrücken, verwendete ein Bursch in einer Mittelschule eine arabische Floskel. Mit schwerwiegenden Folgen.

Andre Wilding
Bub ärgert sich auf Arabisch – soll Schule wechseln
Der Bursch hätte die Schule wechseln sollen.
Getty Images (Symbolbild)

Die Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, kurz ZARA, hat für das Jahr 2023 insgesamt 1.302 Meldungen von Rassismus mit einem immer noch alarmierend hohen Anteil an Online-Fällen (58 Prozent) dokumentiert.

Die Fallmeldungen reichen dabei von rassistischer Polizeigewalt bis hin zu Diskriminierung im Bildungssystem, unterstreichen die Notwendigkeit struktureller Veränderungen und betonen, dass Rassismus nicht nur ein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem darstellt.

Das erklärt, warum nicht die Rassismus-Meldungen an ZARA jährlich steigen, sondern der Bedarf an intensiver Beratung. Insgesamt haben ZARA-Berater 1708-mal Betroffene beraten. Individuelle Beratungen via E-Mail (52 Prozent) und Telefon (37 Prozent) sind besonders beliebt – gefolgt von persönlichen Beratungen und Begleitungen (8 Prozent).

Alleine im Bereich "Staatliche Behörden und Institutionen" wurden 2023 insgesamt 110 rassistische Fälle gemeldet. Dort sahen sich Betroffene unter anderem mit einem angeblichen Englischverbot im Finanzamt, einer rassistischen Prüfungskommission oder auch mit einer rassistischen Diskriminierung durch eine Lehrerin an einer Mittelschule konfrontiert. ZARA schildert den Vorfall an der Schule:

Schüler ärgerte sich über Note

B. ist Schüler in der ersten Schulstufe einer Mittelschule. Als die Klasse einen Test zurückbekommt, verwendet ein Mitschüler B.s eine arabische Floskel, die dem Ausruf "Um Gottes Willen" entspricht, um seinen Frust über seine Benotung auszudrücken. Die Lehrerin will wissen, was der Ausruf bedeutet.

Als B. übersetzt und die Übersetzung das Wort Allah beinhaltet, ist die Lehrerin entsetzt, verstört und verärgert, und meint, er dürfe nicht arabisch in der Klasse sprechen. Kurz darauf wird B.s Mutter wegen dieses "Vorfalls" zu einem Gespräch mit der Direktion gebeten. Anwesend sind auch sechs Lehrerinnen und ein Herr, der der Mutter als Beamter für Extremismusprävention vorgestellt wird.

"Froh sein, in Österreich sein zu dürfen"

Der Beamte für Extremismusprävention meint, die Schüler müssten "froh sein, in Österreich sein zu dürfen". B.’s Lehrerin beschwert sich, dass die Kinder in der Klasse über Religion sprechen. In weiterer Folge legt die Direktion der Mutter einen Schulwechsel B.s nahe. B.s Mutter meldet sich kurz vor Ende des Semesters bei ZARA. B. wurde nach diesem Vorfall von der Lehrerin bis zum Ende des Semesters von allen Ausflügen ausgeschlossen und schikaniert.

Die Mutter sieht keinen Ausweg und wünscht sich daher einen Schulwechsel, wobei ZARA sie unterstützt. ZARA wendet sich an die Bildungsdirektion und weitere zuständige Stellen. Da B. noch eine Herbstprüfung vor sich hat, soll erst danach ein Interventionsschreiben an die Schule geschickt werden.

Letztendlich kann ein Schlichtungsgespräch zwischen allen Beteiligten zu Beginn des folgenden Semesters den Konflikt insoweit lösen, dass B. doch keinen Schulwechsel anstrebt.

Deutschkurs machen

Ein anderer Vorfall beschäftigt sich mit einer rassistischen Prüfungskommission:

Frau O. ist Klassenbeste in ihrem Kochlehrlingskurs und wird auch im Vorbereitungskurs der WKO sowie bei ihren Praktika in einem renommierten Hotel stets gelobt. Im Zuge der praktischen Abschlussprüfung wird sie rassistisch diskriminiert. Die Kommission bei der Prüfung, bestehend aus drei Männern und einer Supervisorin der WKO, macht während der Prüfung keine Notizen.

Als die Prüfungsergebnisse verkündet werden und Frau O. den Raum betritt, macht insbesondere ein Mitglied der Jury rassistische Bemerkungen. Er echauffiert sich über ihren Akzent und kommentiert ihre Praktikumsstelle. Dann teilt er ihr grinsend mit, dass sie die Prüfung nicht bestanden hat. Brüllend schimpft er über die angeblich schlechte Qualität ihres Essens.

"Warum haben alle aufgegessen?"

Auf Nachfrage von Frau O., "warum dann alle aufgegessen hätten", erhält sie keine Reaktion. Der Prüfer ergänzt, sie solle noch einen Deutschkurs machen. Ein anderer Prüfer erklärt ihr, dass sie doch auch einen Kochkurs machen solle. Am nächsten Tag geht Frau O. in ihre Schule, um sich zu beschweren. Alle Lehrer reagieren schockiert auf ihre Schilderungen der Prüfung und können deren Nichtbestehen nicht nachvollziehen. Frau O. lässt sich von ZARA rechtlich beraten und eine Beraterin schickt ein Interventionsschreiben an die WKO.

In der Antwort der WKO gab es trotz Rückfrage keine inhaltliche Auseinandersetzung oder Hinterfragung des Falles.

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    zVg/ Hofer

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Bub an einer Mittelschule ärgert sich über seine Benotung und verwendet eine arabische Floskel, woraufhin seine Mutter zu einem Gespräch mit der Schulleitung geladen wird und ihr ein Schulwechsel nahegelegt wird
    • Ein weiterer Vorfall betrifft eine rassistische Diskriminierung während einer praktischen Abschlussprüfung, die von ZARA rechtlich betreut wird, um die Schülerin zu unterstützen
    wil
    Akt.