Politik
Ende der Öl- und Gasheizungen fix – so läuft der Aussti
Die Regierung hat am Dienstag einige Energie-Maßnahmen präsentiert. Bis 2026 soll eine Milliarde Euro für den Klimaschutz ausgeschüttet werden.
Am Dienstag präsentierte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) die Konjunkturmaßnahmen im kommenden Bundesbudget.
Zu Beginn der Pressekonferenz informierte Nehammer über die aktuelle Lage in Israel und verwies auf die Videokonferenz des europäischen Rates. "Wir stehen an der Seite Israels", so der Bundeskanzler. Die Lage werde vom Staatsschutz intensiv beobachtet.
"Guter Tag für Energiewende"
Währenddessen werde an der Umsetzung des Regierungsprogramms gearbeitet, betonte Nehammer. Es sei ein "guter Tag für die Energiewende in Österreich". Eine Milliarde Euro soll es bis 2026 für Förderungen in Sachen Klimaschutz für Haushalte geben.
Der Kanzler hob hier das Erneuerbaren Wärmegesetz und den Energiekostenzuschuss II hervor. Das Erneuerbare Wärmegesetz sieht unter anderem ein schrittweises Aus für Öl- und Gasheizungen bis 2040 vor.
Die Regierung habe sich nach langem Hin und Her darauf geeinigt, in Neubauten den Einbau von Gasheizungen künftig zu verbieten. Zeitgleich will man den Zugang zu erneuerbaren Energien im Haushalt erleichtern und fördern.
"Es geht jetzt darum, den Menschen in Österreich zu helfen, denen es nicht so gut geht. Wir fördern den Kesseltausch noch einmal mehr und wollen ihn auch Menschen ermöglichen, die finanziell nicht so gut aufgestellt sind. Auch der Zugang zur Förderung für Photovoltaik-Anlagen soll niederschwelliger werden", betonte Nehammer.
Auch wird künftig etwa die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen in Österreich abgeschafft, das schafft bürokratische Antragssysteme ab und macht es für alle Bürger und Bürgerinnen einfacher, die auf PV-Strom umsteigen wollen.
Weiters wird die Förderung von Sanierungsmaßnahmen ausgebaut. Zusätzlich sollen öffentliche Bauprojekte und Investitionen vorgezogen werden und die Konjunktur ankurbeln. Damit gehen die Stärkung der Wirtschaft und deren nachhaltiger und ökologischer Umbau Hand in Hand.
Technische Voranmeldung für Energiekostenzuschuss II startet
Für die Unternehmen hat sich die Bundesregierung auf die Verlängerung des Energiekostenzuschuss I auf das vierte Quartal 2022, den Energiekostenzuschuss II und ein Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinunternehmen geeinigt. Der Energiekostenzuschuss I wurde bereits an über 10.600 Betriebe in Höhe von rund 450 Millionen Euro ausbezahlt.
Nun folgt mit der technischen Voranmeldung für den Energiekostenzuschusses II der Start für die nächste Entlastungsphase für einen Teil der Mehrkosten für Energie 2023. Dafür müssen sich Betriebe bis 2. November bei der aws voranmelden.
Diese technische Voranmeldung ist wichtig, um die Abwicklung des Zuschusses noch innerhalb des befristeten Krisenrahmens der EU zu gewährleisten, der derzeit mit 31. Dezember 2023 endet, heißt es in einer Aussendung.
Die Maßnahmen im Detail:
1. Erneuerbaren Wärme Paket (EWP)
– Rechtlicher Rahmen für Verbot von Gasheizungen im Neubau
– Zusätzliche Förderungen für Kesseltausch in der Höhe von 1 Milliarde Euro bis 2026 (rund 75 % pro neuer Heizung)
– Erhöhung Förderungen für einkommensschwache Haushalte in der Höhe von 60 Mio Euro (auf insgesamt 200 Mio Euro)
– Erhöhung der Mittel für den Sanierungsbonus um 200 Mio Euro.
– Erhöhung der Mittel für den Klima- und Energiefonds in der Höhe von 32 Mio Euro
2. Investitionen in erneuerbare Energie
– Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (Volumen 650 Mio Euro)
– Novelle der Marktprämien-VO
– Anhebung der Höchstpreise für die Marktprämien Wind, Wasser, Biomasse und Biogas, um den weiteren Ausbau und die längerfristige Planung zu attraktivieren
3. Öffentliche Investitionen des Bundes werden vorgezogen
– Vorziehen und Priorisieren von öffentlichen Bauprojekten im Ausmaß von über 640 Mio Euro im Jahr 2024. Aus Bundesbudget zusätzlich 321 Mio Euro 2024; Ausgegliederte Einheiten (BIG, ÖBB, ASFINAG) + 321 Mio Euro zusätzlich 2024.
– Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche: Förderung von Investitionen in Produktionen zum Ausbau und zur Steigerung der nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten und folglich der Versorgungssicherheit
- 400 Mio Euro für die Jahre 2024 bis 2027 sowie darüber hinaus Vorkehrungen im Chips-Bereich, um attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen.
- 90 Mio Euro für die Forschung im Chips Bereich
- 42 Mio Euro für die FTI-Förderung für die Bauwirtschaft Erhöhung der Mittel für die Transformation der Industrie um 250 Mio Euro
- Für die Umsetzung der Investitionsprämie stehen 2024 680 Mio Euro zur Verfügung, für Projekte, die in diesem Jahr abgeschlossen werden.
4. Energiehilfen für Unternehmen
– Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine Pauschalförderung bis zu 2.475 Euro
– Energiekostenzuschuss II richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen.
– Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro (1.500 Euro pro Förderperiode) bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
– Bei Zuschüssen des Unternehmens, die insgesamt (EKZ I und EKZ II) 2 Millionen Euro übersteigen, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben.
– Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden ist ausgeschlossen.
– Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses ist somit treffsicher und nicht überschießend.