Wien
Frau am Praterstern missbraucht – Angeklagte verhöhnen
Die 18-jährige Frau soll Ende Oktober in einer WC-Anlage am Praterstern missbraucht worden sein – die Angeklagten irritieren mit ihrer Aussage.
Zwei arbeitslose junge Männer – Ammar A. (23) und Kenan A. (18), sollen am 25. Oktober eine ihnen völlig fremde 18-Jährige mit geistiger Beeinträchtigung am Praterstern angesprochen und anschließend auf der öffentlichen WC-Anlage am Bahnhof missbraucht haben – zwei 12-Jährige (!) hielten vor der WC-Türe Wache, hieß es.
Bereits am selben Tag konnten zwei 12-Jährige als Beschuldigte für den Raub identifiziert werden. Am 8. November wurde der ältere mutmaßliche Täter bei einer Schwerpunktaktion am Wiener Keplerplatz geschnappt.
Nacheinander fielen Täter über Opfer her
Der damals 17-Jährige hatte zu seinen Freunden laut Anklage gesagt, dass er mit ihr aufs WC gehen würde. Dann soll er über die Wehrlose hergefallen sein. Draußen vor der Türe klopfte der Erstangeklagte laut Staatsanwältin mehrmals an die von innen versperrte Türe und rief auf Arabisch: "Komm raus und lass mich auch."
Nach dem Übergriff soll der Frau dann von den noch strafunmündigen 12-Jährigen die Handtasche samt Mobiltelefon geraubt worden sein. Die Täter flüchteten und die junge Frau erstattete Anzeige. Die Videoüberwachung zeigte im Anschluss, dass beiden Syrer, das Opfer und die zwei Kinder insgesamt sieben Minuten in der WC-Anlage verschwunden waren. "Es war einvernehmlich", erklärte der Erstangeklagte und bekannte sich nicht schuldig.
Der jüngere Zweitangeklagte irritierte mit seiner Aussage:" Ich bin schuldig, weil ich ihr nicht verboten habe, mit mir auf die Toilette zu gehen." Das sei nicht strafbar, wies ihn die Richterin zurecht. "Mein Mandant kommt aus einem anderen Kulturkreis und ist sexuell unerfahren", erklärte seine Verteidigerin.
Angeklagter irritiert mit Aussage
Doch der junge Mann blieb stur: "Ich wusste nicht, dass sie behindert ist. Sie hatte zu meinem Freund gesagt, dass sie jetzt Sex haben wollte. Dann folgte sie mir ins WC hinein." – "Sie wissen, dass das keinen Sinn macht, was Sie sagen, dass Sie sich widersprechen und wir Videoaufnahmen haben", ärgerte sich die Vorsitzende des Verfahrens.
"Sie wirkte auf mich normal. Sie wollte mich küssen, dann wollte ich Sex haben, doch ich habe meine Meinung geändert und ging". Sie habe daraufhin angefangen zu weinen, "da wusch ich ihr noch das Gesicht." Ein Urteil steht noch aus. Die Familie des Opfers forderte 2.000 Euro Schmerzensgeld. Die Unschuldsvermutung gilt.