Umstrittene High-Tech-Anlagen
Gesetzesänderung könnte zu Flut an Radar-Strafen führen
Ein neues Handy-Radar schlägt hohe Wellen. Das High-Tech-Gerät soll bald fix installiert werden, dafür ist aber eine Gesetzesänderung nötig.
Eine neue Radartechnologie ist in Europa am Vormarsch. Dabei "blitzt" eine KI-gestützte Kamera. Entwickelt wurde das System in den Niederlanden, dort fanden auch die ersten Tests statt. Danach haben erste Städte in Deutschland Pilotprojekte durchgeführt. Das deutsche Bundesland Rheinland-Pfalz möchte die Anlagen nun dauerhaft installieren.
Wegen des großen Erfolgs könnte sich das neue "Super-Radar", das mit Künstlicher Intelligenz arbeitet, bald in ganz Europa durchsetzen - wir haben berichtet. Das System arbeitet mit einer sogenannten "Monocam", die mobil aufgestellt werden kann.
Handy-Radar
Neben der Geschwindigkeit und dem Abstand werden auch Ablenkungen wie Handynutzung künftig von eigenen Radargeräten kontrolliert. In den Niederlanden wurde eine neue KI-Technologie entwickelt, die auch in Deutschland bereits bei Tests im Einsatz war. Bald könnte die Technologie europaweit verwendet werden.
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Meistens werden dafür Autobahnbrücken verwendet. Der "Blitzer" arbeitet dann rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag. Wie bei einem Livestream werden ununterbrochen Videoaufnahmen gemacht. Die KI erkennt, wenn ein Autofahrer ein Mobiltelefon, ein Tablet oder ein Navi in der Hand hat. Dann wird automatisch ein Foto gemacht. Dieses Foto geht dann automatisch weiter an einen geschulten Beamten. Dieser überprüft dann, ob es sich tatsächlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Genau dieses Dauer-Filmen führt jetzt aber zu ersten rechtlichen Schwierigkeiten. In Rheinland-Pfalz wird eine Änderung des Polizei- und Ordnungsgesetzes erarbeitet, denn nur so ist es rechtlich möglich, dass die Kamera ununterbrochen filmt. Sobald das Gesetz geändert ist, könnte das dann dem Super-Blitzer den Weg frei machen.
Ähnliche Schwierigkeiten könnte es auch bei einer möglichen Einführung der Technologie in Österreich geben. ÖAMTC-Juristin Silvia Winklhamer sagt dazu zu "Heute": "Seit der 28. StVO-Novelle ist die Verwendung von Fotos aus Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen für einzelne Fälle, wie z. B. das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, erlaubt. Demnach kann dies im Zuge einer solchen Überwachung gestraft werden." Aber: "Eine darüber hinausgehende Kontrolle oder Überwachung erachten wir datenschutzrechtlich bedenklich."
Heißt: Wenn Autofahrer von einem Radar wegen zu hoher Geschwindigkeit oder wegen zu geringem Abstand geblitzt werden, könnte es passieren, dass man zusätzlich Probleme bekommt, wenn man in dem Moment auch noch telefoniert hat. Die Überwachung aller Autofahrer aufs Telefonieren alleine ist aber wie berichtet problematisch.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine neue High-Tech-Radartechnologie, die mit Künstlicher Intelligenz arbeitet, könnte bald in Europa eingeführt werden
- Das System, das kontinuierlich Videoaufnahmen macht und automatisch Fotos von Autofahrern macht, die während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzen, führt zu rechtlichen Schwierigkeiten
- In Deutschland wird eine Gesetzesänderung erarbeitet, um die kontinuierliche Überwachung zu ermöglichen, während in Österreich Datenschutzbedenken geäußert werden