2 Jahre Haft für Autolenker

Mann niedergestreckt, weil er "zu langsam" ging

Weil ein Fußgänger zu langsam über den Zebrastreifen ging, schlug ihn ein Autofahrer nieder. Dieser erklärte sich damit, betrunken gewesen zu sein.

Newsdesk Heute
Mann niedergestreckt, weil er "zu langsam" ging
Am Landesgericht wurde einem Autofahrer der Prozess gemacht, weil er in Salzburg einen Fußgänger am Zebrastreifen niederschlug.
IMAGO/Pond5 Images

Nicht alltäglicher Prozess am Salzburger Landesgericht: Wie der ORF berichtet, wurde dort ein Autofahrer zu zwei Jahren Haft verurteilt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Auslöser war ein eigentlich harmloser Vorfall. Laut Anklage ging ein Fußgänger über einen Zebrastreifen, für den Geschmack des Autofahrers aber deutlich zu langsam. Er rollte deswegen auf den Mann zu, welcher als Reaktion auf die Motorhaube klopfte. Der Angeklagte schlug den Fußgänger daraufhin nieder und trat ihm ins Gesicht, er erlitt mehrere Knochenbrüche.

Alkohol als Rechtfertigung

Beim Prozess bestritt der Angreifer den Vorfall nicht, beteuerte aber, dass er sein Gegenüber nicht so schwer verletzen wollte. Seine kurze Zündschnur erklärte er mit Stress mit der Freundin, einem schlechten Tag in der Arbeit und einer Restfetten von rund einer Promille.

Der Fußgänger habe durch seinen Schlag außerdem eine Delle verursacht, das hätte andere Leute wohl auch in Rage versetzt, so sein Verteidiger laut "orf.salzburg.at". Was nicht für den Autolenker spricht: Er ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und soll im Anschluss auch noch auf eine einschreitende Zeugin zugefahren sein.

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    IMAGO/osnapix; IMAGO/Eibner; IMAGO/BSR Agency

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Autofahrer wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, nachdem er einen Fußgänger niedergeschlagen hatte, der für seinen Geschmack zu langsam über den Zebrastreifen ging
    • Der Täter, der betrunken war, gab an, dass Stress und Alkohol seine Reaktion beeinflusst haben
    • Dieser Vorfall ist jedoch nicht sein erster in Bezug auf gewalttätiges Verhalten im Straßenverkehr
    red
    Akt.
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