Schwere Körperverletzung

"Rapidfan" im Austria-Fanblock verprügelt – Haftstrafe!

Bei einem Austria-Match wurde ein 15-Jähriger von Fans attackiert und verletzt. Ein 26-Jähriger musste sich dafür nun vor Gericht verantworten.

Heute Redaktion
"Rapidfan" im Austria-Fanblock verprügelt – Haftstrafe!
Im Fanblock der Wiener Austria soll es zu unschönen Szenen gekommen sein.
Thomas Pichler / SEPA.Media / picturedesk.com

Auf der Fantribüne der Austria soll ein 15-Jähriger vermeintlicher Rapid-Fan ein sprichwörtliches Veilchen kassiert haben. Ein 26-Jähriger stand deshalb am Mittwoch in Wien wegen Körperverletzung vor Gericht – und bestritt bis zuletzt seine Schuld. Laut dem Opfer stürmten am 3. September kurz vor Match-Beginn gegen Austria Klagenfurt fünf bis zehn Jugendliche auf den jungen Burschen zu und hätten ihn gefragt, ob er "Rapidler" sei. 

Rapid-Bettwäsche auf Snapchat

Der "schlimme Verdacht" der Austria-Hools: Der 15-Jährige soll ein sogenannter Späher sein und sich als Rapidfan in den Austriasektor eingeschleust haben, um den violetten Erzivalen auszuspionieren. Um seine Unschuld zu beweisen, sollte der Bursch sein Handy und seine Geldbörse abgeben. Dann wurden alle Bildergalerien in seinen sozialen Netzwerken durchforstet. Auf einem Snapchat-Foto fanden die Austrianer dann eine Rapid-Bettwäsche – mehr brauchte es nicht. "Ich hab' bei einem Haberer geschlafen, der Fan ist", rechtfertigte sich der 15-Jährige.

Watschen, Schläge und Tritte

Kaum waren die Fotos entdeckt, "hab' ich die Watschen gekriegt." Auch mit Fäusten und Füßen sei auf ihn eingeschlagen worden, der 26-Jährige hätte bei den Prügeln mitgemacht und das Opfer an der Schulter gepackt und aus dem Fan-Sektor geworfen. "Das stimmt nicht, ich wollte ihn Retten und brachte in aus dem Stadion", behauptete der Angeklagte, den die Richterin anschließend ungläubig "Retter in Violett" nannte. Das Opfer blieb bei seiner Version. "Er meinte, wenn er mich nochmal sieht, dann bringt er mich um", belastete der 15-Jährige, der eine blutige Nasenprellung erlitt, den Angreifer (26).

Anwältin wollte beweisen, dass Opfer Rapidler sei

Die Anwältin des Angeklagten wollte dann noch mit Bildern des Facebook-Accounts des 15-Jährigen beweisen, dass der Bursch sehr wohl Rapid-Fan sei. Doch die Richterin ließ das nicht zu und schmetterte diese Argumentation ab. Selbst wenn er Rapidfan wäre, ist das kein Grund jemanden zu verprügeln", stellte sie klar. Das Urteil: 12 Monate bedingte Haft wegen schwerer Körperverletzung und versuchter Nötigung – nicht rechtskräftig.

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