Wien
"Von AMS gezwungen" – Kamen (58) soll Bimfahrer werden
Immer wieder finden Recruiting-Events der Wiener Linien statt. "Heute" war dabei und traf einen Bewerber, der nicht ganz freiwillig dort war.
Vor allem Bim-Fahrer sind es, die von den Wiener Linien aktuell gesucht werden. Bei einem Recruiting-Event im Resselpark (Wien-Wieden) Mitte Juni waren über 500 Interessenten vor Ort, die sich über diese und andere Berufsmöglichkeiten bei den Wiener Linien informiert haben.
"Fühle mich gezwungen, hier zu sein"
Unter den potenziellen Berufsanwärtern war auch Kamen. Der 58-Jährige aus Mödling (Niederösterreich) ist seit etwa zwei Jahren beim AMS gemeldet, erzählt er im Gespräch mit "Heute". Davor hat er 30 Jahre in der Logistikbranche gearbeitet. Auf die Frage, für welchen Job er sich interessiert, antwortete Kamen ehrlich. "Für gar keinen. Ich fühle mich vom AMS ein bisschen gezwungen, hierher zu kommen."
Der 58-Jährige hat einen Hochschulabschluss und spricht fünf Sprachen. "Ich wüsste nicht, welchen Job ich hier annehmen sollte. Ich will eigentlich nicht die Verantwortung für eine ganze Bim und die Menschen darin übernehmen. Technisch bin ich auch nicht so versiert", gibt er offen zu.
Auch die Motivation, mit Ende 50 noch einmal eine komplette Umschulung und Ausbildung zum Straßenbahnfahrer zu absolvieren, hält sich bei ihm in Grenzen. Das Pendeln nach Wien stört ihn schon beim Bewerbungs-Event. "Ich muss die Tickets für die An- und Rückfahrt bezahlen. Und die Fahrtzeit kommt dazu. Und dabei will ich den Job nicht einmal wirklich." Seine AMS-Beraterin hatte aber andere Pläne. "Sie meint, ich müsse offener werden", so Kamen.
AMS achte auf Zumutbarkeit des Jobs
"Heute" fragte daraufhin beim zuständigen AMS Niederösterreich nach. Dort erklärt man, dass bei der Jobvermittlung sogenannte Zumutbarkeitsbestimmungen zur Anwendung kommen. Das Ziel des AMS sei, dass Kunden nur kurz arbeitslos sind und schnell wieder in den Beruf einsteigen können. Dabei achte man auch darauf, die Ausbildung und den zuletzt ausgeübten Beruf zu berücksichtigen. Ist jemand länger arbeitslos und bezieht zum Beispiel Notstandsbeihilfe (was nach zwei Jahren der Fall ist), gilt der sogenannte "Berufsschutz" nicht mehr.
In den Zumutbarkeitsbestimmungen werde demnach definiert, dass eine Arbeit unter anderem als zumutbar gilt, wenn sie den körperlichen Fähigkeiten entspricht, angemessen entlohnt wird und die Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet. Auch der zumutbare Weg zur Arbeit ist festgelegt. Bei Teilzeitjobs darf er für die Hin- und Rückreise eineinhalb Stunden betragen, bei einer Vollzeitstelle sind es zwei Stunden.
Würde das AMS merken, dass Personen, die Geld beziehen, sich so verhalten, dass sie kein Interesse an angebotenen Beschäftigungen haben, würden sie ein Prüfverfahren einleiten. Dann kann es sein, dass der Geldbezug für zumindest sechs Wochen eingestellt wird. Aber: "Bei einem Recruiting-Event von großen Unternehmen wird meist mehr als nur ein Stellenprofil zur Bewerbung ausgeschrieben", heißt es abschließend vom AMS Niederösterreich.