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Wienerin verletzt, Supermarkt interessiert es nicht

Ein Unfall auf einem Supermarkt-Parkplatz sorgt bei Sabine M. für Ärger, denn statt einer Entschuldigung versucht sich der Konzern rauszureden.

Rhea Schlager
Das Wagerl verursachte einen Unfall.
Das Wagerl verursachte einen Unfall.
privat

Am 19. Juni wollte die Wienerin Sabine M. gegen 18:40 Uhr noch etwas in der Supermarkt-Filiale in Wien-Liesing einkaufen, als ein auf dem Parkplatz nicht ordnungsgemäß abgestellter Einkaufswagen für einen Unfall sorgte. "Die Sonne stand so tief, dass ich das Wagerl erst nicht sah und als ich dann vorbei wollte, kam ich über den Randstein zu Sturz", erzählt sie im "Heute"-Gespräch.

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    Das Wagerl verursachte einen Unfall.
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    privat

    Dabei soll sich Sabine M. die linke Kniescheibe so stark geprellt haben, dass eine offene Wunde entstand. "Auch das Schienbein ist geprellt und ich hab Blutergüsse an den Handflächen", so die Wienerin weiter. "Es ist schlimm, wie mit Menschen umgegangen wird, wenn sich diese verletzten. Das ist keine Entschuldigung und schon gar keine Entschädigung für die Schmerzen und den Aufwand für die Apothekenkosten."

    Schuld sollen Kunden haben

    Der Einkaufswagen soll trotz potenzieller Gefahr trotzdem nicht weggebracht worden sein, betont sie. "Am nächsten Tag stand er immer noch dort", berichtet Sabine M. "Ich hab dem Konzern dann eine Nachricht geschrieben, während mir ein Freund eine Salbe und Verbandsmaterial aus der Apotheke besorgte." Erst zwei Wochen später soll die Wienerin eine Antwort (Dokument liegt "Heute" vor) des Supermarkts erhalten haben:

    "Die Firma haftet nicht für Kunden, die ihren Einkaufswagen nach ihrem Einkauf nicht ordnungsgemäß in die dafür vorgesehene Wagerlremise bzw. in der Filiale abstellen und es deshalb zu einem Sach- oder Personenschaden kommt", steht unter anderem in der Antwort des Unternehmens. Deshalb, so der Sachbearbeiter des Service Centers weiter, würde es kein Verschulden seitens der Supermarktbetreiber geben, sondern dieses ausschließlich die Kunden betreffen, die das Einkaufswagerl nicht zurückbringen.

    Wagerl periodisch eingesammelt

    Sabine M. wollte sich mit dieser Antwort nicht zufrieden geben und wandte sich ein weiteres Mal an das Unternehmen, das so antwortete: "[...] erlauben wir uns mitzuteilen, dass es nicht in die Sphäre der Firma fällt, wenn Kunden unseres Unternehmens, grob fahrlässig, unsere Einkaufswagen mitnehmen und irgenwo (sic!) deponieren – respektive abstellen."

    Der Konzern solle alles daran setzen, dass die Wagerl nach dem Einkauf retourniert werden, ist in dem Schreiben weiter zu lesen. Demnach sollen Mitarbeiter die Einkaufswagen periodisch einsammeln, aber trotzdem "[...] kommt es immer wieder dazu, dass die Kunden die Einkaufswagen zweckentfremden". 

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