Die Staatsanwaltschaft war im furchtbaren Fall Anklägerin. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
PETER LINDNER / APA / picturedesk.com
Die Staatsanwaltschaft in Klagenfurt bestätigte den furchtbaren Fall. Der Tatverdächtige wurde aus der U-Haft entlassen.
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