Per Antrag forderte der Flüchtling vom LG Wr. Neustadt die Fußfessel. Dann tauchte er ab – und soll in Wien erneut vergewaltigt haben. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Heute
Per Antrag forderte der Flüchtling für seine Haftstrafe eine Fußfessel. Dann tauchte er ab – und soll erneut vergewaltigt haben. Die Unschuldsvermutung gilt.
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