Die Hausverwaltung behauptete, es gäbe keine Belege dafür, dass vor über zwei Jahrzehnten Geld eingezahlt worden ist.
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Nicht nur auf das Kleingedruckte kommt es an: Wertsicherungsklauseln sind laut VfGH ungültig. Hunderttausende Mieter könnten nun viel Geld zurückbekommen.
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