Ärger mit Hausverwaltung

23 Jahre in Wohnung – Mieterin erlebt böse Überraschung

Eine Kärntnerin wartete nach dem Auszug aus ihrer Wohnung vergeblich auf die Rückzahlung der Kaution - die Arbeiterkammer schritt ein.
André Wilding
29.05.2026, 19:22
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Rund 23 Jahre lang war die Wohnung das Zuhause der Kärntnerin. Ursprünglich hatte ihr inzwischen verstorbener Ehemann den Mietvertrag unterzeichnet, sie trat später rechtmäßig in den Vertrag ein.

Nach der ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung folgte jedoch die böse Überraschung: Die Hausverwaltung, die eine große Vermietungsgesellschaft vertritt, weigerte sich beharrlich, die Kaution auszuzahlen.

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Fehlende Unterlagen

Die Begründung nach fast einem Vierteljahrhundert: Aufgrund mehrmaliger Wechsel der Hausverwaltung lägen keine Unterlagen mehr vor, die eine Kautionszahlung belegen würden, obwohl eine solche Zahlung jedoch im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden war.

Die Frau wandte sich an die AK Kärnten. Bei der genauen Prüfung des Falls stieß AK-Juristin Jasmin Rainbacher nicht nur auf den berechtigten Kautionsanspruch. Rainbacher erklärt: "Es stellte sich außerdem heraus, dass der Mieterin rund 470 Euro Restguthaben durch eine einstige Überzahlung während des laufenden Mietverhältnisses zusteht."

"Eigenen Archive nicht im Griff"

Das Unternehmen stimmte daraufhin der Rückzahlung von insgesamt 1.841,31 Euro zu. Abgezogen wurden lediglich 135 Euro Schadenersatz für einen verlorenen Schlüssel und den notwendigen Zylindertausch.

"Es darf nicht zulasten der Mieterinnen und Mieter gehen, wenn Hausverwaltungen ihre eigenen Archive nicht im Griff haben. Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig der kostenlose Rechtsschutz der Arbeiterkammer Kärnten ist. Ohne professionelle Unterstützung werden Menschen oft so weit eingeschüchtert, dass sie auf ihr gutes Recht verzichten", sagt AK-Präsident Goach.

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