Sie kämpfte acht Jahre um ihr Kinderbetreuungsgeld, nun gab ihr der Oberste Gerichtshof recht: Bettina G. erhält die Zahlung im Nachhinein.
Privat/zVg
Sie kämpfte acht Jahre um ihr Kinderbetreuungsgeld, nun gab ihr der Oberste Gerichtshof recht: Bettina G. erhält die Zahlung im Nachhinein.