Wien

Betreuungsgeld nach 8 Jahren Kampf: "Eine Genugtuung"

Bettina G. musste jahrelang um ihr Kinderbetreuungsgeld kämpfen. Bereut hat sie diesen Kampf nicht: "Das war es wert, es geht um Gerechtigkeit!"
Yvonne Mresch
16.07.2023, 16:13
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"Es war nervenaufreibend und extrem zeitintensiv", beschreibt Bettina G. die letzten acht Jahre im "Heute"-Gespräch. Seit 2015 wartet ihre Familie auf das Kinderbetreuungsgeld – wir berichteten. Gemeinsam mit ihrem Mann und drei Kindern (11, 8 und 5 Jahre) lebt sie in der Nähe von Wien, ihr Mann arbeitet in den Niederlanden. 2015 wollte die Mutter für ihre in Wien geborene Tochter Kinderbetreuungsgeld beantragen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lehnte ab, obwohl Bestätigungen der ausländischen Behörde vorliegen, dass sie keinen Anspruch auf dortige Leistungen hat. G. verlor in Wien den Anspruch auf 12.600 Euro. Einen offiziellen Bescheid mit der Absage erhielt sie erst nach sechs Jahren.

"Man hat uns von Pontius zu Pilatus geschickt. Wir haben alles gemacht, was gefordert wurde und dennoch wurde jahrelang gestritten", klagt die diplomierte Linguistin. Ihre gehe es dabei nicht vorrangig ums Geld: "Es geht ums Prinzip und um Gerechtigkeit. Hier ist viel schief gelaufen und mein Grundvertrauen ins System wurde phasenweise erschüttert." Bei der ÖGK habe es Mitarbeiter gegeben, die Verständnis gezeigt haben: "Die sind weisungsgebunden", so G.

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Entscheidung fiel am Obersten Gerichtshof

Mit Hilfe der Arbeiterkammer zog Bettina G. in zwei Instanzen vor Gericht. Das Arbeits- und Sozialgericht sowie das Oberlandesgericht Wien gaben ihr Recht. Die Behörden erhoben Einspruch, der Fall ging an den Obersten Gerichtshof. Bettina G. kämpfte weiter, thematisierte ihren Weg unter anderem in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt". Nun gab der Oberste Gerichtshof der Familie Recht: Das Kinderbetreuungsgeld muss nachbezahlt werden!

"Es war eine große Genugtuung", strahlt sie heute. "Die Leistungen in den Niederlanden und in Österreich sind nicht vergleichbar, das sieht jeder und das war eine Frechheit. Man hat mich vor Gericht der Lüge bezichtigt, es hieß ich habe nicht kooperiert. Das stimmt nicht." Die erleichterte Mutter dankt nun der Arbeiterkammer und Volksanwaltschaft und appelliert an andere Betroffene: "Lasst euch nicht unterkriegen! Um das Geld zu kämpfen war es auf jeden Fall wert!"

Volksanwaltschaft und AK kritisieren schwierige Antragstellung

"Seit Jahren kritisieren die Volksanwaltschaft und die Arbeiterkammer die familienfeindliche und EU-rechtswidrige Vorgehensweise der Behörden, die auf Weisung der Frauenministerin Eltern massive Hürden in den Weg stellen. Eine Reform ist überfällig – sowohl bei der Vollziehung als auch auf gesetzlicher Ebene", sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. "Ich freue mich, dass der Mutter nach über acht Jahren endlich recht gegeben wurde!", ergänzt AK Präsidentin Renate Anderl und fordert ebenfalls: "Her mit der Kinderbetreuungsgeld-Reform!" Familien dürften nicht jahrelang hingehalten werden.

EU-Bürger sollen in jedem EU-Land arbeiten und leben können und dadurch keine Nachteile erleiden, so die Forderung. Bei Eltern mit kleinen Kindern sei das in der österreichischen Verwaltungspraxis oft nicht der Fall. Betroffen seien Familien, Alleinerzieher, die mit ihren Kindern in Österreich leben, und bei denen ein Elternteil im EU-Ausland arbeitet oder lebt. Sie würden aufgefordert private Unterlagen wie Telefonnachweise oder Bankauszüge vorzulegen, die Familienleistungen im Ausland zu beantragen und gegen eine Ablehnung dort Einspruch zu erheben, bevor in Österreich entschieden wird.

Das sei zeitraubend, sagt Achitz: "So vergehen oft viele Monate bis Jahre, bis Familien Leistungen, die ihnen zustehen, auch tatsächlich erhalten. Das bringt viele Betroffene, vor allem Alleinerzieher und sozial schwache Familien, in eine existenzbedrohende Lage. Was die österreichischen Behörden – auf klare Weisung der Familienministerin – hier tun, ist ein grobes Foul gegen EU-Recht und gegen die betroffenen Familien. Familienministerin Raab muss jetzt endlich handeln."

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