Bei der Überprüfung der beiden Personen wurde festgestellt, dass gegen beide Beschuldigte bereits eine aufrechte Festnahmeanordnung des Landesgerichtes Wiener Neustadt wegen Diebstahl, schwerem Diebstahl, gewerbsmäßigen Diebstahl und Hehlerei besteht.
Jochen Tack / imageBROKER / picturedesk.com (Symbolbild)