„Kollektivvertragliche Erhöhungen dürfen nicht dauerhaft von einer All-in-Überzahlung aufgesaugt werden“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Stephan Leicht.
AK Niederösterreich / M. Scheichel
„Kollektivvertragliche Erhöhungen dürfen nicht dauerhaft von einer All-in-Überzahlung aufgesaugt werden“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Stephan Leicht.