Ein All-in-Vertrag kam einen Arbeitnehmer aus dem Bezirk Gmünd teuer zu stehen. Seit 2015 war der Mann mit einem solchen Vertrag beschäftigt. Doch bei den kollektivvertraglichen Gehaltserhöhungen gab es ein Problem.
Nach Angaben der Arbeiterkammer Niederösterreich wurden die kollektivvertraglichen Erhöhungen mit der im All-in-Vertrag vereinbarten Überzahlung verrechnet. Dadurch kamen die Gehaltssteigerungen über Jahre hinweg nicht in voller Höhe beim Arbeitnehmer an.
Zwar wurde sein Gehalt in dieser Zeit immer wieder erhöht. Der Arbeitgeber bezeichnete diese Erhöhungen laut AK allerdings als freiwillige Leistungen.
Der Arbeitnehmer wurde schließlich stutzig und begann selbst nachzurechnen. Dabei stellte er fest, dass die freiwilligen Gehaltssteigerungen deutlich unter jenen Erhöhungen lagen, die der Kollektivvertrag vorgesehen hätte.
Der Mann wandte sich deshalb an die AK Niederösterreich. Die Arbeitsrechtsexperten nahmen seinen Vertrag unter die Lupe und überprüften die Gehaltsentwicklung.
Dabei zeigte sich laut AK, dass kollektivvertragliche Erhöhungen nach der Rechtsprechung nur in den ersten drei Jahren von der vereinbarten Überzahlung "aufgesaugt" werden dürfen.
Die Arbeiterkammer machte daraufhin die aus ihrer Sicht noch offenen Entgeltdifferenzen beim Arbeitgeber geltend – mit Erfolg.
Der Arbeitnehmer bekommt nun insgesamt 22.000 Euro brutto nachbezahlt. Zudem wurde auch sein laufendes Gehalt entsprechend erhöht.
Damit ist die Sache für den Beschäftigten auch für die Zukunft von Bedeutung: Kommende kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen sollen laut AK nun entsprechend berücksichtigt werden.
"Kollektivvertragliche Erhöhungen dürfen nicht dauerhaft von einer All-in-Überzahlung aufgesaugt werden", erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Stephan Leicht.