Monatelang hatte eine Angestellte ihren Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass ihr eine Zulage fehlte. Schließlich reagierte die Firma und zahlte die ausständige Zulage. Doch gleichzeitig erlebte die Frau eine böse Überraschung: Ihr Grundgehalt wurde kurzerhand gekürzt.
Die Angestellte wollte das nicht hinnehmen und wandte sich an die Bezirksstelle Korneuburg der Arbeiterkammer Niederösterreich.
Dort nahmen die Experten ihre Gehaltsabrechnungen genau unter die Lupe und machten sämtliche noch offenen Forderungen gegenüber dem Unternehmen geltend.
Dabei gab es allerdings ein zusätzliches Problem: Im Dienstvertrag waren kurze Verfallsfristen vereinbart. Dadurch drohte ein Teil der Ansprüche verloren zu gehen.
"Natürlich ist das nicht zulässig – ein Problem waren allerdings die im Dienstvertrag vereinbarten Verfallsfristen. Demnach können Ansprüche rasch verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich eingefordert werden", erklärt Alfred Jordan, Leiter der AK-Bezirksstelle Korneuburg.
Für die Angestellte ging der Fall schließlich gut aus. Das Unternehmen zahlte den gesamten noch offenen Betrag nach. Insgesamt bekam die Frau knapp 5.000 Euro zurück.