Bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck muss der Reiseveranstalter nicht nur die Koffer ersetzen, sondern auch einen Teil des Reisepreises zurückzahlen.
Reuters (Symbolbild)
Passengers wheel luggage at the departure hall of Berlin Brandenburg Airport in Schoenefeld, Germany, July 17, 2025. REUTERS/Lisi Niesner
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